
Leitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex
Nachhaltigkeit bedeutet Wohlstand für alle – weder auf Kosten anderer Länder, anderer
Menschen und künftiger Generationen noch zulasten der natürlichen Umwelt. Kurz:
heute nicht auf Kosten von morgen, hier nicht auf Kosten von anderswo. Nachhaltig
wirtschaften heißt demnach in die Zukunft blicken und dabei soziale, ökologische und
ökonomische Ziele austarieren. Zielkonflikte sind dabei unvermeidbar. Der Deutsche
Nachhaltigkeitskodex leistet einen konkreten Beitrag zur informierten Diskussion.
Unternehmen und Organisationen beschreiben über die vielen Möglichkeiten, welche
Rolle Nachhaltigkeit im unternehmerischen Handeln spielt, worin Erfolge und Heraus
forderungen liegen.
Vorwort
Zu diesem Leitfaden
Bausteine des DNK
Ihr Weg zur erfolgreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung mit dem DNK
Wesentlichkeit und Wesentlichkeitsanalyse
DIE 20 KRITERIEN DES DEUTSCHEN NACHHALTIGKEITSKODEX (DNK)
STRATEGIE
01 Strategie - Strategische Analyse und Maßnahmen
Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt.
Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang
mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen
und internationalen Standards zu operieren.
Das ist damit gemeint
Warum ist das wichtig?
Jedes Unternehmen und jede Organisation hat die Möglichkeit, auf seine bzw. ihre
ganz eigene Art und Weise zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. In der Nach-
haltigkeitsstrategie legen Sie den geplanten Beitrag fest. Sie kommunizieren klar nach
innen und außen, ob und wie Sie zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen und
wie Sie sich in Bezug auf Nachhaltigkeit weiterentwickeln wollen. Die Formulierung
mittel- und langfristiger Ziele (siehe Kriterium 3) in der Strategie macht den Inhalt
besonders greifbar und vereinfacht die Übersetzung in konkrete Maßnahmen. In der
Strategie kann zusätzlich auf die Anwendung von branchenspezifischen, nationalen
oder internationalen Standards und Zielsetzungen zu Nachhaltigkeitsthemen ver-
wiesen werden (wie etwa die Norm ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme, die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO oder die Sustainable
Development Goals [SDGs] der Vereinten Nationen).
Was bedeuten die Begriffe?
Eine Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt den Plan eines Unternehmens, wie mit rele-
vanten Nachhaltigkeitsthemen umgegangen wird. Sie wird von der Geschäftsleitung
beschlossen. Sie kann auch in eine übergeordnete Unternehmensstrategie integriert
werden. In Kriterium 1 sollen auch Maßnahmen beschrieben werden, die die Einhal-
tung nachhaltigkeitsrelevanter Standards sicherstellen, z. B. öffentliche Verpflich-
tungserklärungen zu freiwilligen Standards.
Was ist zu beachten?
Im Rahmen dieses Kriteriums beschreiben Sie, ob sich Ihr Unternehmen strategisch
mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt oder ob bisher nur einzelne Maß-
nahmen umgesetzt werden, die noch nicht in ein übergreifendes Format eingeordnet
wurden. Ein strategischer Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen bedeutet, dass zen-
trale Handlungsfelder identifiziert werden, in denen sich ein klarer Bezug zwischen
Nachhaltigkeitsthemen und dem Kerngeschäft abzeichnet. Falls Ihr Unternehmen
noch keine Nachhaltigkeitsstrategie hat, sollten Sie erläutern, zu welchen Nachhal-
tigkeitsthemen das Unternehmen bereits Maßnahmen umsetzt oder Pläne zur Um-
setzung hat. Langfristig sollten in einem Unternehmen die Leitbilder und Visionen
zu Nachhaltigkeitsthemen mithilfe einer Strategie umgesetzt werden. Eine Strategie
unterscheidet sich von einem Leitbild dadurch, dass sie Ziele und Pläne zur Zielerrei-
chung beinhaltet, während ein Leitbild eher generelle Grundprinzipien für das unter-
nehmerische Handeln beschreibt.
((Ab hier "Kästchen"))
Internationale Standards für nachhaltiges Wirtschaften
und Berichterstattung
Die wichtigsten internationalen Standards, die Grundsätze für nachhaltiges
Wirtschaften definieren, sind:
• die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
• die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen
(UN Global Compact)
• die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten
Nationen
• die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
(siehe auch Kriterium 14)
• der Managementleitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von
Organisationen sowie die Umweltmanagementnorm der Internationalen
Organisation für Normung (ISO 26000 bzw. ISO 14001)
• die Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting
Initiative (GRI) sowie der Europäischen Vereinigung von Finanzanalysten
(European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS)
(Übersicht siehe Seite 125)
((Bis hier "Kästchen"))
02 Strategie - Wesentlichkeit
03 Strategie - Ziele
04 Strategie - Tiefe der Wertschöpfungskette
PROZESSMANAGEMENT
05 Prozessmanagement - Verantwortung
06 Prozessmanagement - Regeln und Prozesse
07 Prozessmanagement - Kontrolle
08 Prozessmanagement - Anreizsysteme
09 Prozessmanagement - Beteiligung von Anspruchsgruppen
10 Prozessmanagement - Innovations- und Produktmanagement
UMWELT
11 Umwelt - Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
12 Umwelt - Ressourcenmanagement
13 Umwelt - Klimarelevante Emissionen
Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)Emissionen entsprechend
dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards
offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.
Das ist damit gemeint
Warum ist das wichtig?
Der Klimawandel ist eine der größten derzeitigen Herausforderungen für unsere Ge-
sellschaft. Es gibt ambitionierte internationale und nationale Ziele für die Reduktion
der Treibhausgasemissionen. Das vom Intergovernmental Panel on Climate Change
(IPCC) empfohlene Ziel, die Erderwärmung auf 2 °C im Vergleich zur vorindustriellen
Revolution zu begrenzen, wurde jüngst auf die 1,5-°C-Marke korrigiert. Deutschland
hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um min-
destens 40 % gegenüber 1990 zu senken, und strebt an, bis zur Mitte des Jahrhunderts
weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Diese Ziele sind nur dann erreichbar,
wenn Unternehmen Verantwortung für ihre eigenen Emissionen übernehmen und
diese drastisch reduzieren. Die Ziele zur Begrenzung der Erderwärmung und die da-
mit verbundenen Emissionsreduktionen dienen unserem Schutz, denn die Auswir-
kungen des Klimawandels führen auch in Deutschland zu höheren Risiken (z. B. durch
Dürreperioden oder Überschwemmungen).
Was bedeuten die Begriffe?
Das Greenhouse Gas Protocol wurde vom World Resources Institute (WRI) und von
der Unternehmensinitiative World Business Council for Sustainable Development
( WBCSD) ausgearbeitet. Viele Unternehmen richten sich bereits danach und auch fast
alle branchenspezifischen Standards werden davon abgeleitet. Im Sinne des Green-
house Gas Protocol sollen neben direkten Emissionen auch indirekte Emissionen
erfasst werden. Details zu den Scopes finden Sie im grünen Kasten.
Was ist zu beachten?
Treibhausgasemissionen (insbesondere CO₂) können reduziert werden, indem weni-
ger Energie verbraucht wird. Es ist aber auch möglich, die Emissionen zu reduzieren,
indem erneuerbare Energiequellen genutzt werden (siehe Kriterium 12). Berichten Sie
also Ziele und Ergebnisse Ihres Unternehmens sowohl zur Verringerung des Energie-
verbrauchs als auch zur Umstellung auf erneuerbare Energie.
Beachten Sie bitte auch, dass „Bezugsgröße“ darauf abzielt, Ihre Berechnungen in ein
nachvollziehbares Verhältnis zu setzen, also das Basisjahr, den Geltungsbereich (z. B.
Ihr Unternehmen inkl. etwaiger Töchter oder nur bestimmte Standorte), Emissions-
faktoren oder das verwendete Regime (z. B. Carbon Disclosure Project, GHG Protocol,
VfU-Umweltkennzahlen für Finanzinstitute). In diesem Kriterium können Sie auch –
ganz im Sinne der EU-Leitlinie zur Klimaberichterstattung – die Resilienz Ihres Ge-
schäftsmodells und Ihrer Unternehmensstrategie unter Berücksichtigung verschie-
dener Klimaszenarios in unterschiedlichen Zeithorizonten betrachten. Dabei sollte
mindestens ein Szenario mit einer Erderwärmung von unter 2 °C (idealerweise 1,5 °C)
und ein Szenario mit einer höheren Erwärmung als um 2 °C betrachtet werden.
((i)) Die EUKommission hat 2019 eine sehr hilfreiche und
gut geschriebene Leitlinie für die Klimaberichterstattung
veröffentlicht (2019/C 209/01).
((ab hier "grüner Kasten"))
Greenhouse Gas Protocol
Die Ermittlung von Treibhausgasemissionen erfolgt mehrstufig. Das Green
house Gas (GHG) Protocol definiert drei Anwendungsbereiche (Scopes):
• Scope 1 erfasst die direkten CO₂Emissionen der eigenen Produktions
anlagen, Büros usw. des Unternehmens sowie ggf. der eigenen Anlagen
zur Energieerzeugung.
• Scope 2 bezieht sich auf die indirekten CO₂Emissionen, die bei den
Energieerzeugern anfallen, bei denen das Unternehmen Energie für die
Produktion oder den Betrieb von Unternehmensgebäuden einkauft.
• Scope 3 umfasst alle anderen CO₂Emissionen, die entlang der Wertschöp
fungskette verursacht werden – z. B. bei Lieferanten, beim Transport, in
der Nutzungsphase der Produkte oder bei der Entsorgung.
Es geht also um die direkten und indirekten CO₂Emissionen, die bei den Akti
vitäten des Unternehmens und in den Lebensstadien der Produkte entstehen.
Exakte Kenntnisse über die CO₂Bilanz haben an Bedeutung gewonnen, da sich
auf deren Grundlage die Klimawirkungen genauer beschreiben lassen. Weitere
Informationen: www.ghgprotocol.org
((bis hier "grüner Kasten"))
13.1 Umwelt - Klimarelevante Emissionen - Checkliste, Aspekt 1
Identifizieren Sie die wichtigsten Emissionsquellen und erläutern Sie die größten Herausforderungen bezüglich klimarelevanter Emissionen für Ihr Unternehmen.
13.2 Umwelt - Klimarelevante Emissionen - Checkliste, Aspekt 2
Berichten Sie über die Zielsetzungen und den geplanten Zeitpunkt der Zielerreichung für klimarelevante Emissionen und die Nutzung erneuerbarer Energien.
13.3 Umwelt - Klimarelevante Emissionen - Checkliste, Aspekt 3
Berichten Sie über Strategien und konkrete Maßnahmen zur Reduktion klimarelevanter Emissionen und für die Nutzung erneuerbarer Energien.
13.4 Umwelt - Klimarelevante Emissionen - Checkliste, Aspekt 4
Berichten Sie, ob und in welchem Maße bisherige Ziele erreicht wurden, bzw. legen Sie offen, wenn Sie Ziele nicht erreichen konnten und warum.
13.5 Umwelt - Klimarelevante Emissionen - Checkliste, Aspekt 5
Berichten Sie, welche Bezugsgrößen Sie für die Berechnungen heranziehen, insbesondere das Basisjahr bei Reduktionsberechnungen, für welche Teile des Unternehmens die Berechnungen gelten, welche Emissionsfaktoren und welches Regime Sie verwenden (z. B. Carbon Disclosure Project, GHG Protocol, VfUUmweltkennzahlen für Finanzinstitute).
Leistungsindikatoren für das Kriterium 13
13.6 Umwelt - Klimarelevante Emissionen - Leistungsindikator GRI SRS-305-1
GRI SRS-305-1: Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
13.7 Umwelt - Klimarelevante Emissionen - Leistungsindikator GRI SRS-305-2
GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogene THG-Emissionen (Scope 2)
13.8 Umwelt - Klimarelevante Emissionen - Leistungsindikator GRI SRS-305-3
GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
13.9 Umwelt - Klimarelevante Emissionen - Leistungsindikator GRI SRS-305-5
GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
13.10 Umwelt - Klimarelevante Emissionen - Leistungsindikator EFFAS E02-01
EFFAS E02-01: Gesamte THG-Emissionen (Scope 1, 2, 3)
Die vollständigen Angaben zu den Indikatoren von GRI SRS finden Sie online in der DNK-Datenbank und in Ihrem Unternehmensprofil („Download“: Template). Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind hier nur die Überschriften abgebildet.