
Berichtsrahmen nachhaltige Kommune auf Basis des DNK
Vorwort
Ich freue mich sehr, dass der Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK) jetzt für alle Kommunen in der Testversion zur Verfügung steht. Diese Hilfestellung für die kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung kann dazu beitragen, dass alle Kommunen ihre Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit einheitlicher und transparenter darstellen können. Wenn wir als Kommunen Nachhaltigkeitsberichte auch zum Voneinanderlernen nutzen, können wir gemeinsam – noch stärker als bisher – Treiber für eine nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft sein. Durch die klare und einheitliche Struktur können sich Bürger*innen leichter über relevante Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kommunen informieren. Gleichzeitig bietet er ausreichend Flexibilität, um eigene Schwerpunkte kommunalen Handels zu setzen und Leuchtturmprojekte hervorzuheben.
Als Kommunen setzen wir die Transformation zur Nachhaltigkeit zusammen mit unseren Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen um. Einige Städte haben diese Unternehmen bereits zur Berichterstattung mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) verpflichtet. Mit dem BNK haben die kommunalen Verwaltungen jetzt die Möglichkeit, ihre eigene Berichterstattung noch stärker mit Informationen von Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen zu verknüpfen und individuelle Wege der Zusammenarbeit aufzuzeigen.
Insgesamt steht im BNK die Prozessorientierung im Vordergrund. Es geht nicht darum, Ergebnisse zu bewerten oder Kommunen miteinander zu vergleichen. Es geht um das gemeinsame Vorankommen und die vielen Schritte auf dem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit. Jede Kommune kann den BNK für die Berichterstattung nutzen und sich durch die Auseinandersetzung mit den darin enthaltenen Fragestellungen weiterentwickeln.
Mein herzlicher Dank geht an die Vertreter*innen der Kommunen, die sich hier engagiert haben, um gemeinsam mit anderen Expert*innen, z. B. aus den kommunalen Spitzenverbänden und der Wissenschaft, den Berichtsrahmen nachhaltige Kommune zu entwickeln. Als Oberbürgermeister der Stadt Münster und als Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung freue ich mich besonders über das tolle Ergebnis der Zusammenarbeit.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und bin schon jetzt gespannt auf die ersten Berichte.
MARKUS LEWE
Oberbürgermeister der Stadt Münster
Vizepräsident des Deutschen Städtetags
Mitglied des Rats für Nachhaltige Entwicklung
Hintergrund und Prozess
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde 2011
vom RNE als Ergebnis eines breit angelegten Stake-
holderprozesses verabschiedet und als freiwilliges Ins-
trument zur Darlegung unternehmerischer Nachhaltig-
keitsleistungen implementiert. Über 600 Unternehmen
nutzen inzwischen den DNK (Stand: Oktober 2020).
Unter anderem berichten über 100 Sparkassen sowie
weitere kommunale Beteiligungsunternehmen zu den
Inhalten des DNK.
Von kommunaler Seite besteht ein großes Interesse an
einem auf dem DNK basierenden Berichtsstandard für
Kommunen – von der Stadt Geestland wurde bereits
die erste DNK-Erklärung einer Kommune veröffent-
licht. Weitere Kommunen haben Interesse bekundet,
den DNK für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu
nutzen. Berlin, Hamburg und Freiburg haben ihre Be-
teiligungsunternehmen zur Berichterstattung nach
dem DNK verpflichtet und auch in den im November
2019 veröffentlichten strategischen Eckpunkten aus
dem Dialog „Nachhaltige Stadt“ wird eine breite An-
wendung des DNK unterstützt.
Vor diesem Hintergrund haben die im Dialog „Nachhal-
tige Stadt“ vertretenen Oberbürgermeisterinnen und
Oberbürgermeister die RNE-Geschäftsstelle gebeten,
die Entwicklung eines auf dem DNK basierenden Be-
richtsstandards für Kommunen zu prüfen und umzu-
setzen. Die RNE-Geschäftsstelle ist dieser Bitte nach-
gekommen und hat hierzu ein Gutachten zum Stand
kommunaler Nachhaltigkeitsberichterstattung in Auf-
trag gegeben. Auf Grundlage der Untersuchungsergeb-
nisse wurde ein erster Entwurf eines Berichtsrahmens
kommunale Nachhaltigkeit erarbeitet und in Zusam-
menarbeit mit zentralen Stakeholdern sowie der imug
Beratungsgesellschaft, die auch das DNK Projektbüro
betreut, weiterentwickelt.
((Hier Grafik einfügen))
Entwicklungsprozess für den Berichtsrahmen
Im Gutachten wurden sowohl die Besonderheiten von
Kommunen betrachtet als auch bestehende Berichts-
standards analysiert, die von Kommunen angewandt
werden. Aufbauend auf den Erkenntnissen dieser
Desktop-Analyse wurden Interviews zu Möglichkeiten
und Ansprüchen eines Berichtsstandards auf Basis des
DNK mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommu-
nen sowie Expertinnen und Experten aus dem Bereich
kommunale Berichterstattung bzw. Nachhaltigkeits-
berichterstattung geführt. Die Ergebnisse der beiden
ersten Schritte führten dann zu einer Bewertung der
Eignung des DNK als Grundlage eines Berichtsstan-
dards für Kommunen. Auf Basis des Gutachtens wurde
ein erster Entwurf entwickelt und in einem Stakehol-
derprozess über mehrere Stufen weiterentwickelt: Die
beteiligten Stakeholder haben zweimal detaillierte
individuelle schriftliche Rückmeldungen gegeben und
in vier digitalen Workshops die Weiterentwicklung des
Standards diskutiert. Als Diskussionsgrundlage wurde
jeweils eine angepasste Entwurfsversion zur Verfügung
gestellt, wobei Änderungen transparent gemacht wur-
den. So konnten die Stakeholder jederzeit nachvoll-
ziehen, wie ihre Ideen und Beiträge in den Berichtsrah-
men Eingang gefunden haben. Der vorliegende finale
Entwurf ist somit die fünfte Fassung.
Berichterstattung mit dem DNK
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat einige
Besonderheiten, die ihn von anderen Nachhaltigkeits-
berichtsstandards unterscheiden. Diese können auch
für Kommunen einen Mehrwert bieten.
» Datenbank: Alle DNK-Erklärungen haben die
gleiche Struktur. Durch die Bündelung aller
DNK-Erklärungen in einer Datenbank können
daher sehr schnell und einfach die Informationen
verschiedener Organisationen zu einem Thema
gefunden werden. DNK-Anwender nutzen diese
Funktion, um Inspirationen für das eigene Nach-
haltigkeitsmanagement und die Berichterstattung
zu sammeln. Zusätzlich wird die Funktion auch
für Studien und andere Auswertungen genutzt.
Der zentrale Zugang zu allen DNK-Erklärungen
erhöht außerdem die Sichtbarkeit für einzelne
Erklärungen.
» Prozessorientierung: Im DNK wird die Nachhaltig-
keitsberichterstattung als Prozess verstanden.
Deshalb erfolgt die Berichterstattung nach dem
Comply-or-explain-Prinzip, was bedeutet, dass
Informationen entweder offengelegt werden
(comply) oder eine Begründung geliefert wird,
warum diese nicht berichtet werden (explain). So
können Anwender direkt mit der Berichterstattung
beginnen und Jahr für Jahr daran arbeiten, mehr
Informationen offenzulegen. Die Berichterstattung
im Sinne des DNK unterstützt so den Aufbau einer
Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg
in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Regel-
mäßig zu berichten, macht die Entwicklung der
berichtenden Organisation im Zeitverlauf sichtbar.
» Feedback: Nach Einreichung der DNK-Erklärungen
erhalten Anwenderunternehmen qualifiziertes
Feedback zu den noch unveröffentlichten Be-
richten. Das Konzept einer Durchsicht auf formale
Vollständigkeit und Rückmeldung ist also im DNK
etabliert. Dadurch wird sichergestellt und nach
außen deutlich gemacht, dass es sich um einen
Transparenzstandard handelt, in dem es um die
Darstellung des Prozesses des Unternehmens hin
zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise geht. Dies
erhöht die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung.
» Fokus: Der DNK hat 20 Kriterien, mit denen die
Struktur und die Themen zur Darstellung der
Informationen vorgegeben werden. Diese sind
in einzelne inhaltliche Aspekte unterteilt, die
gezielt bestimmte Berichtsinhalte abfragen. Der
DNK ist damit im Vergleich zu anderen Standards
sehr fokussiert und klar in seinen Anforderungen.
Dadurch bietet der DNK auch Orientierung, wie
Unternehmen und Organisationen das Thema
Nachhaltigkeit praktisch umsetzen können.
» Kompatibilität: Im DNK wird Wert auf die
Kompatibilität mit anderen Berichtsstandards
und Berichtsanforderungen gelegt. So können
DNK-Erklärungen ganz oder in Teilen auch als
GRI-Berichte genutzt werden, als Communication
on Progress (COP) für den Global Compact oder als
Bewerbung für den Deutschen Nachhaltigkeits-
preis. Außerdem können Unternehmen zusätzliche
Berichtsteile auswählen und die DNK-Erklärung
nutzen, um ihrer Berichtspflicht im Sinne des CSR-
Richtlinie-Umsetzungsgesetzes gerecht zu werden
oder um im Sinne des Nationalen Aktionsplans
Wirtschaft und Menschenrechte zu berichten.
» Zusammenarbeit: Durch die Zusammenarbeit
mit verschiedenen Organisationen, wie z. B.
Branchenverbänden, wird der DNK fortlaufend
aktualisiert. Es entstehen unter anderem
spezifische Branchenleitfäden und gemeinsame
Veranstaltungen.
» Der DNK ist kostenlos: Anwender zahlen weder
für den Zugang zu Informationen über den
Kodex noch für die Nutzung der Datenbank und
auch nicht für die Unterstützung durch das Büro
Deutscher Nachhaltigkeitskodex.
Weitere Informationen zum DNK unter www.deutscher-
nachhaltigkeitskodex.org
Mögliche Vorteile für die kommunale
Berichterstattung
Im Gutachten wurde festgestellt, dass sich bestimmte
Merkmale des DNK sinnvoll auf einen Berichtsrahmen
für Kommunen übertragen und so für Kommunen
nutzbar machen lassen.
((Ab hier Text in Rahmen))
Die klare Struktur mit festen Kriterien, die in die Abschnitte Nachhaltigkeitsstrategie und Nach-
haltigkeitsaspekte unterteilt sind, hat sich als hilfreich für Unternehmen erwiesen – nicht nur in der
Berichterstattung, sondern auch für die Weiterentwicklung der eigenen Strategie und Prozesse. Diese
Orientierungsfunktion kann auch für Kommunen nützlich sein, gerade dann, wenn eine eigenständige
Berichterstattung noch im Aufbau ist.
» Das Comply-or-explain-Prinzip wird wertgeschätzt, weil es gleichzeitig Flexibilität und Transparenz
unterstützt.
» Die zentrale Datenbank mit ihren Filter- und Suchfunktionen ist ein Alleinstellungsmerkmal des DNK.
Der Wunsch der Kommunen, im Rahmen der Berichterstattung voneinander zu lernen, wurde deutlich
geäußert und die Datenbank bietet hier eine Lösung.
» Personelle und finanzielle Kapazitäten sowie aufzubauende Kompetenzen werden als Engpässe für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Kommunen beschrieben. Eine analoge Struktur zum DNK sollte
auch für Kommunen aufgebaut werden, um bei der Berichterstattung zu unterstützen.
» Die Beschreibung des Nachhaltigkeitsmanagements gehört im DNK zu den formalen Anforderungen
mit der Identifikation zentraler Handlungsfelder, Zielsetzungen, Einbindung der Führungsebene
und klaren Verantwortlichkeiten und Prozessen. DNK-Anwender berichten immer wieder, dass die
Auseinandersetzung mit diesen Fragestellungen eine (Weiter-)Entwicklung des strategischen Nach-
haltigkeitsmanagements angestoßen hat. Diese strategische Ausrichtung sollte auch für Kommunen
beibehalten werden.
Teilergebnisse aus dem Gutachten
((bis hier Text in Rahmen))
Im Stakeholderprozess wurde zu Beginn abgefragt,
welche Beweggründe Kommunen für eine Nachhaltig-
keitsberichterstattung haben und welche Vorteile sie
sich davon versprechen. Die Antworten waren vielfäl-
tig, aber hervorgehoben wurden insbesondere folgen-
de Aspekte:
• Kommunen möchten von- und miteinander
lernen. Im Sinne einer Darstellung von guter
Praxis kann das Wissen einer Kommune an andere
Kommunen weitergegeben werden. Für die Be-
richterstattung bedeutet das eine Hervorhebung
von Zielen und Prozessbeschreibungen, um auf die
Frage „Wie haben wir das geschafft?“ einzugehen.
• Kommunen möchten die Berichterstattung
nutzen, um Transformationsprozesse in der
Kommune anzustoßen und zu begleiten. Dafür
ist es wichtig, dass die Struktur der Berichterstat-
tung an kommunale Strukturen (z. B. Ausschüsse)
angelehnt ist, damit die Berichterstattung eine
direkte Handlungsrelevanz und Wirkungsorientie-
rung bekommt.
Kompatibilität
Aufgrund der Komplexität des Themas ist eine solide
kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung grund-
sätzlich relativ aufwändig. Bei der Entwicklung des
Berichtsrahmens wurde deshalb viel Wert auf die
Anschlussfähigkeit zu bereits bestehenden Anforde-
rungen und Initiativen gelegt, damit der Aufwand ge-
ringgehalten wird und das Ergebnis mehrfach genutzt
werden kann. Für den Berichtsrahmen wurde daher aus
dem DNK zwar der Gedanke übernommen, dass es eine
überschaubare Anzahl von vorgegebenen Themen (20
Kriterien im DNK) geben sollte, aber die Themen selbst
wurden vollständig überarbeitet und an kommunale
Gegebenheiten angepasst. Der Berichtsrahmen nach-
haltige Kommune setzt sich nun aus neun Steuerungs-
kriterien und neun Handlungsfeldern zusammen. Um
an Bestehendes anzuknüpfen, folgt die Struktur der
Handlungsfelder im Berichtsrahmen der Struktur der
Handlungsfelder im Projekt Global Nachhaltige Kom-
mune (GNK), welche ihrerseits ein Spiegelbild gängiger
kommunaler Strukturen ist. Weiterhin haben Elemente
und Begriffe aus dem Produktrahmenplan Eingang in
den Berichtsrahmen gefunden, um auch hier Verknüp-
fungen zu bestehenden kommunalen Strukturen zu
schaffen.
Im Lage- bzw. Rechenschaftsbericht, den Kommunen
gemeinsam mit dem doppischen Jahresabschluss
erstellen, werden die monetären Größen des Jahres-
abschlusses erläutert. Diese Erläuterungen beinhalten
unter anderem Informationen zu Risiken, die finanziel-
le Auswirkungen haben können. In den Berichtsrah-
men nachhaltige Kommune ist daher die Identifikation
von Risiken eingebettet, um auch hier Anschlussfähig-
keit zu schaffen. Dabei sollen Risiken für wichtige loka-
le Biotope, für Boden, Wasser und Luft, für die Gesund-
heit der Bürgerinnen und Bürger und Risiken aus der
aktuellen Verkehrssituation beschrieben werden. Auch
Informationen zur Klimafolgenanpassung können rele-
vant sowohl für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
als auch für den Lage- bzw. Rechenschaftsbericht sein.
Wenn im Lage- bzw. Rechenschaftsbericht produkt-
orientierte Ziele formuliert sind, ergeben sich außer-
dem Schnittmengen mit der Berichterstattung zum
Kriterium 03: Ziele und Evaluation. Weiterhin werden in
Kriterium 08: Finanzen Kennzahlen berichtet, die auch
Teil des Jahresabschlusses sind.
Die Handlungsfelder des Berichtsrahmens sind in
einzelne Aspekte aufgegliedert. Diese Aspekte sind
jeweils einem oder mehreren SDGs zugeordnet, um
so eine Verknüpfung zur Deutschen Nachhaltigkeits-
strategie und zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen
herzustellen. Falls gewünscht, können Kommunen
ihren Bericht also auch anhand der SDGs strukturieren.
Weiterhin sind quantitative Indikatoren in den Be-
richtsrahmen eingebettet. Diese basieren auf den
SDG-Indikatoren für Kommunen 1 (Kategorie 1), die
für die meisten Kommunen über das SDG-Portal2 ab-
gerufen werden können. Auch hier wird im Sinne der
Anschlussfähigkeit der SDG-Bezug im Berichtsrahmen
dargestellt.
Durch die Anlehnung an den DNK und den inhaltlichen
Einbezug der Eigenbetriebe und Beteiligungsunter-
nehmen können Kommunen nicht nur die Nachhaltig-
keitsleistung der kommunalen Verwaltung, sondern
die des gesamten „Konzerns Stadt“ darstellen.
Zwischen dem DNK und dem Deutschen Nachhaltig-
keitspreis (DNP) besteht eine Kooperation, sodass
Unternehmen sich direkt mit ihrer DNK-Erklärung für
den Preis bewerben können. Für den Berichtsrahmen
nachhaltige Kommune wurde deshalb darauf geachtet,
dass es inhaltliche Bezüge zum DNP gibt, damit eine
ähnliche Kooperation in der Zukunft möglich ist. Auch
ohne eine solche direkte Kooperation können Kommu-
nen schon jetzt Teile ihrer Berichterstattung nach dem
Berichtsrahmen als Bausteine für ihre Bewerbung um
den DNP verwenden
1 Die SDG-Indikatoren für Kommunen wurden von sieben Partnern entwickelt: Bertelsmann Stiftung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Deutscher
Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutsches Institut für Urbanistik, Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der
Einen Welt und dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas / Deutsche Sektion.
2 www.sdg-portal.de
Entwurf eines Berichtsrahmens für
Kommunen auf Basis des DNK
Von den beteiligten Stakeholdern wurden zentrale As-
pekte zur Ausgestaltung des Standards in den Prozess
eingebracht, die als Basis für die Weiterentwicklung der
jeweiligen Entwurfsfassungen genutzt wurden. Diese
beinhalten unter anderem folgende:
• Da jede Kommune einzigartig ist, sollte der
Standard Flexibilität in der Anwendung erlauben.
Das Comply-or-explain-Prinzip allein erlaubt
schon relativ viel Flexibilität. Darüber hinaus gibt
der Standard in den ersten Kriterien den Raum,
individuelle Schwerpunkte, Zielsetzungen und
Herausforderungen zu beschreiben und sich dann
im weiteren Bericht darauf zu beziehen. Weiterhin
wurden eine Standard- und eine Kompaktversion
erarbeitet. Außerdem besteht über das vor-
gegebene Indikatorenset hinaus die Möglichkeit,
zusätzliche eigene Indikatoren zu ergänzen.
• Es wurde empfohlen, den Standard möglichst eng
an kommunalen Strukturen auszurichten, damit
die Informationssammlung und Kommunikation
innerhalb der Kommune möglichst stringent orga-
nisiert werden kann und die Informationen direkt
in Entscheidungsprozesse einfließen können. Die
Struktur des Berichtsrahmens nimmt daher Bezug
auf den DNK (Kriterien 01–09) und auf das Projekt
Global Nachhaltige Kommune (Handlungsfelder
10–18). Weiter wurde von den Stakeholdern ein
zusätzlicher Bezug zu den SDGs als wünschens-
wert erachtet, weshalb für jeden der enthaltenen
Aspekte in den Handlungsfeldern die Bezüge zu
einem oder mehreren SDGs dargestellt sind.
• Damit Kommunen die Berichterstattung nutzen
können, um voneinander zu lernen, ist der Entwurf
in Handlungsfelder und Aspekte untergliedert.
Die Idee ist, dass die Berichterstattung der
Kommunen (wie beim bestehenden DNK) in einer
Datenbank erfolgt, die mithilfe von Filter- und
Suchfunktionen eine einfache und schnelle
Informationssuche ermöglicht. Weiterhin bieten
die optionalen Felder für „Leuchttürme“ die
Möglichkeit, besondere Projekte einer Kommune
hervorzuheben und so das Wissen darüber
anderen Kommunen zugänglich zu machen.
• Statt einer engen Betrachtung der kommunalen
Verwaltung sollte das Augenmerk auf den
„Konzern Stadt“ gerichtet werden, wodurch eine
Abstimmung der Nachhaltigkeitsaktivitäten der
kommunalen Verwaltung und der Eigenbetriebe
und Beteiligungsunternehmen ermöglicht werden
soll. Dieser Aspekt ist insbesondere deshalb
wichtig, weil der Berichtsrahmen nachhaltige
Kommune auf Basis des DNK durch seine Nähe
zum DNK (für Unternehmen) die Chance bietet,
Bezüge zwischen den DNK-Erklärungen der
Unternehmen und der kommunalen Verwaltung
herzustellen und über die verschiedenen Akteure
hinweg sichtbar zu machen.
Der hier vorgestellte finale Entwurf ist als Beta-
version zu verstehen, da die Praxistauglichkeit in
einer Testphase erprobt und ggf. Anpassungen vor-
genommen werden sollen
Bausteine des Berichtsrahmens
Der Berichtsrahmen setzt sich aus neun Steuerungs-
kriterien, neun kommunalen Handlungsfeldern und
einem ergänzenden Indikatorenset zusammen. Die
Kriterien und Handlungsfelder enthalten jeweils meh-
rere Aspekte, die klar beschreiben, welche Informatio-
nen offengelegt werden sollen.
((Hier Grafik "Steuerung / Handlungsfelder" einfügen))
Da der momentane Stand der Informationssammlung
zu Nachhaltigkeitsthemen in den Kommunen sehr
unterschiedlich ist, wurde zusätzlich zur Standardver-
sion auch eine Kompaktversion des Berichtsrahmens
entworfen, die weniger Aspekte enthält
((Hier Grafik "Verteilung der Aspekte" einfügen))
Die Daten für das eingebundene Indikatorenset ste-
hen bereits für die meisten Kommunen im SDG-Portal
(www.sdg-portal.de) zur Verfügung. Kommunen kön-
nen also dort die benötigten Informationen abrufen
und in ihren Bericht eintragen. Alternativ können sie
auch die Ergebnisse eigener Datenerhebungen für die
Berichterstattung nutzen.
Kommunen können ihrem Bericht zusätzliche Inhalte
hinzufügen, die nicht explizit auf Ebene der Aspekte
und der Indikatoren vorgegeben sind. Zusätzliche
Inhalte könnten z. B. Beschreibungen von Leucht-
turmprojekten sein. Auch selbstgewählte Indikatoren
können ergänzt werden, um individuelle Fortschritte
gezielt zu messen.
Grundlagen zur Berichterstattung im
Sinne des Berichtsrahmens
Informationen im Kontext
Im Berichtsrahmen nachhaltige Kommune wird in den
einzelnen Aspekten klar formuliert, welche Inhalte
berichtet werden sollen. Hier werden in weiten Teilen
qualitative Informationen gefordert. Diese liefern den
nötigen Kontext zu Hintergründen und Aktivitäten
in der Kommune, damit Nutzerinnen und Nutzer der
Berichte die in den Indikatoren berichteten Zahlen
einschätzen und verstehen können. Nur in der Gesamt-
schau aus qualitativen und quantitativen Informa-
tionen ergibt sich ein klares Bild der Nachhaltigkeit in
einer Kommune.
Prozessorientierung
Berichterstattung ist keine einmalige, sondern eine
regelmäßige Aufgabe, denn jeder Bericht kann nur den
Status zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellen. Die
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein Selbstzweck,
sondern vielmehr ein Baustein, der Teil eines größeren
politischen Prozesses ist. Deshalb liegt dem Berichts-
rahmen die Auffassung zugrunde, dass jede Kommune
einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen kann und sollte,
unabhängig vom momentanen Leistungsstand ver-
glichen mit anderen Kommunen. Eine regelmäßige
Berichterstattung erlaubt dann, den Prozess der Ent-
wicklung zur nachhaltigen Kommune darzustellen.
Im Sinne einer solchen Prozessorientierung ist auch
eine transparente Berichterstattung zu Chancen und
Herausforderungen sinnvoll, da so auch andere Kom-
munen von Vorreitern und innovativen Ideen lernen
können.
Vollständigkeit
Der Berichtsrahmen sieht vor, dass berichtende Kom-
munen einen vollständigen Bericht erstellen. Voll-
ständig ist der Bericht immer dann, wenn er zu jedem
Aspekt und jedem Indikator eine Aussage enthält.
Dabei gibt es immer zwei Optionen: Entweder die ge-
forderte Information wird berichtet (comply) oder es
wird begründet, warum eine Information (noch) nicht
berichtet wird (explain). Die möglichen Gründe, warum
eine Information nicht berichtet wird, sind vielfältig.
Kommunen sollten sich nicht scheuen, die Explain-Op-
tion zu nutzen und so den Stand der Dinge transparent
darzustellen. Eine transparente Berichterstattung trägt
zentral zur Glaubwürdigkeit eines Berichts bei.
Struktur des Berichts
Die Kriterien und Handlungsfelder des Berichtsrah-
mens orientieren sich an der Realität kommunaler
Verwaltungsstrukturen, um so die Informationssamm-
lung innerhalb der Kommune möglichst einfach zu ge-
stalten. So können gezielt Teile des Berichts zur Infor-
mation der entsprechenden Ausschüsse und Gremien
genutzt werden, um die weitere Transformation der
Kommune zur Nachhaltigkeit zu unterstützen.
Die Kriterien und Handlungsfelder des Berichts-
rahmens sind in einzelne Aspekte untergliedert. Die
berichtenden Kommunen können ihre Texte an der
Struktur der Aspekte orientieren oder auch einer eige-
nen selbstgewählten Struktur folgen. Wichtig in diesem
Zusammenhang ist lediglich, dass die zentralen Inhalte
dargestellt werden.
Falls die Kommune den Bericht auch nutzen möchte,
um ihren Beitrag zu den Sustainable Development
Goals (SDG) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen
darzustellen, dienen die dargestellten Kacheln als Hin-
weis, zu welchen Zielen die jeweiligen Inhalte der As-
pekte einen Beitrag leisten können.
Kompaktversion
Für Kommunen, die in Bezug auf die eigene Nach-
haltigkeitsberichterstattung noch am Anfang stehen,
wurde ergänzend zur Standardversion eine Kompakt-
version mit reduziertem Umfang entwickelt. In diesem
Fall sollte unter Allgemeine Informationen eine kurze
Begründung für diese Entscheidung eingefügt werden
(„explain“).
Konzern Stadt
Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen spielen
häufig eine große Rolle für die Aktivitäten einer Stadt
im Bereich der Nachhaltigkeit. An vielen Stellen stellt
die Struktur des BNK daher konkrete Bezüge zum
Handeln von Eigenbetrieben und Beteiligungsunter-
nehmen her. Zu Beginn unter Allgemeine Informationen
sollte deshalb kurz dargestellt werden, auf welche
Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen sich die
nachfolgenden Berichtsinhalte beziehen. So werden
die Berichtsgrenzen transparent dargestellt.
Inhalte des Berichts
Allgemeine Informationen
Einleitend gibt die Kommune die folgenden allgemei-
nen Informationen an:
• Name der Kommune
• Website der Kommune
• Einwohnerzahl
• Zeitraum, über den berichtet wird (Berichtsjahr)
• Kontaktperson inkl. Kontaktdaten
• Hinweis zur Verwendung der Standard- oder
Kompaktversion
• Links zu Dokumenten, auf die im Bericht ver-
wiesen wird
• Hinweis zum Einbezug von Informationen der
Eigenbetriebe und/oder Beteiligungsunterneh-
men in den Bericht (Berichtsgrenzen)
• Links zu DNK-Erklärungen der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen
01–09: STEUERUNG
Kriterium 01: STEUERUNG, STRATEGIE
Die Kommune legt offen, ob sie eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt, und erläutert, welches ihre zentralen Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit sind.
Checkliste 01: STRATEGIE, Aspekt 1
Berichten Sie, ob Ihre Kommune eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt oder ob Nachhaltigkeit in eine übergreifende Strategie eingebunden ist. Ist das noch nicht der Fall, legen Sie offen, zu wann Sie die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie beabsichtigen.
Checkliste 01: STRATEGIE, Aspekt 2
Berichten Sie, welche zentralen Handlungsfelder die Nachhaltigkeitsstrategie definiert oder, falls keine Nachhaltigkeitsstrategie vorhanden ist, in welchen Handlungsfeldern Ihre Kommune bereits Nachhaltigkeitsmaßnahmen umsetzt.
Checkliste 01: STRATEGIE, Aspekt 3
Berichten Sie, inwiefern sich die Nachhaltigkeitsstrategie auch auf die Eigen- bzw. Beteiligungsunternehmen bezieht. Falls keine Nachhaltigkeitsstrategie vorhanden ist, erläutern Sie, wie darauf hingearbeitet wird, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten der Kommune und ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen ineinandergreifen.
Checkliste 01: STRATEGIE, Aspekt 4 (in der Kompaktversion nicht enthalten)
Berichten Sie, inwiefern sich Ihre Nachhaltigkeitsstrategie auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundeslandes, auf die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und auf die Agenda 2030 bezieht. Falls vorhanden, beschreiben Sie auch Verknüpfungen zu anderen übergreifenden nachhaltigkeitsrelevanten Standards oder Zielsetzungen (z. B. CO2-Reduktionsziele).
Kriterium 02: STEUERUNG, SCHWERPUNKTE
Die Kommune beschreibt ihre individuellen Besonderheiten sowie die Chancen und Herausforderungen, die sich aus diesen Besonderheiten für die künftige Entwicklung der Kommune in Richtung Nachhaltigkeit ergeben.
Checkliste 02: SCHWERPUNKTE, Aspekt 1
Beschreiben Sie die Besonderheiten der kommunalen Verwaltung und der Kommune, die einen Einfluss auf das Themenfeld der Nachhaltigkeit haben.
Checkliste 02: SCHWERPUNKTE, Aspekt 2
Beschreiben Sie, welche kommunalen Transformationshebel und speziellen Herausforderungen sich aus diesen Besonderheiten für die künftige Entwicklung der Kommune in Richtung Nachhaltigkeit ergeben, und begründen Sie diese.
Checkliste 02: SCHWERPUNKTE, Aspekt 3 (in der Kompaktversion nicht enthalten)
Erläutern Sie den Bezug zwischen den identifizierten Transformationshebeln und Herausforderungen mit den in der Nachhaltigkeitsstrategie definierten zentralen Handlungsfeldern.
Kriterium 03: STEUERUNG, ZIELE UND EVALUATION
Die Kommune legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele sie sich gesetzt hat. Sie zeigt auf, welche Informationen über die Weiterentwicklung der Kommune zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden und wie diese für politische Entscheidungen genutzt werden.
Checkliste 03: ZIELE UND EVALUATION, Aspekt 1
Berichten Sie, welche übergeordneten mittel- und langfristigen Ziele sich Ihre Kommune zum Thema Nachhaltigkeit gesetzt hat.
Checkliste 03: ZIELE UND EVALUATION, Aspekt 2
Erläutern Sie, inwiefern die Nachhaltigkeitsziele der Kommune sich in den Zielvereinbarungen mit Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen widerspiegeln.
Checkliste 03: ZIELE UND EVALUATION, Aspekt 3
Berichten Sie, welche Informationen (z. B. Prozessfortschritte oder Kennzahlen) über die Weiterentwicklung der Kommune zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden und wie diese Informationen für politische Entscheidungen genutzt werden.
Checkliste 03: ZIELE UND EVALUATION, Aspekt 4 (in der Kompaktversion nicht enthalten)
Erläutern Sie den Prozess, der ausgelöst wird, wenn Ziele nicht erreicht wurden oder voraussichtlich nicht erreicht werden.
Kriterium 04: STEUERUNG, ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG
Die Kommune legt offen, wie die Bandbreite der kommunalen Anspruchsgruppen in den Prozess der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und in die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen einbezogen wird.
Checkliste 04: ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG, Aspekt 1
Beschreiben Sie, wie Sie den Dialog mit Ihren Anspruchsgruppen zu Nachhaltigkeitsthemen gestalten. Erläutern Sie auch, wie die Ergebnisse daraus in die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und in die Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen einfließen.
Checkliste 04: ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG, Aspekt 2
Nennen Sie die zentralen Aspekte, die von Anspruchsgruppen zu Nachhaltigkeitsthemen eingebracht wurden.
Checkliste 04: ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG, Aspekt 3
Berichten Sie, wie Sie bürger- und zivilgesellschaftliche Akteure, Initiativen und Projekte unterstützen und mit diesen zusammenarbeiten, um eine Transformation zur nachhaltigen Kommune voranzutreiben (z. B. Transition-Town-Initiativen, Urban Gardening oder entwicklungspolitische Gruppen).
Praxisbeispiele 04 (optional): ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG, Leuchtturm 1
Beschreibung (Prozess, Ziele, Maßnahmen)
Praxisbeispiele 04 (optional): ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG, Leuchtturm 2
Beschreibung (Prozess, Ziele, Maßnahmen)
Kriterium 05: STEUERUNG, VERANTWORTUNG
Die Kommune legt die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit sowohl auf politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene offen.
Checkliste 05, VERANTWORTUNG, Aspekt 1
Erläutern Sie, welche Gremien (z. B. Ausschüsse oder Steuerungskreise) für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie besonders relevant sind. Falls keine Nachhaltigkeitsstrategie vorhanden ist: Erläutern Sie, welche Gremien für die Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen besonders relevant sind.
Checkliste 05, VERANTWORTUNG, Aspekt 2
Berichten Sie, wie die zentrale Verantwortung für Nachhaltigkeitsthemen auf Verwaltungsebene (Leitung und operative Umsetzung) zugeteilt ist.
Kriterium 06: STEUERUNG, NACHHALTIGE VERWALTUNG
Die Kommune legt offen, wie das Thema Nachhaltigkeit in das Verwaltungshandeln und die Personalentwicklung integriert wird.
Checkliste 06: NACHHALTIGE VERWALTUNG, Aspekt 1
Berichten Sie, wie das Thema Nachhaltigkeit durch Regeln und Prozesse (z. B. interne Richtlinien oder Handreichungen) sowie ggf. Instrumente (z. B. Nachhaltigkeits-Checks) im Verwaltungshandeln integriert ist.
Checkliste 06: NACHHALTIGE VERWALTUNG, Aspekt 2
Berichten Sie, wie Mitarbeitende (einschließlich der Führungskräfte) zu Nachhaltigkeitsthemen geschult bzw. weitergebildet werden und wie das Thema Nachhaltigkeit in Personalentwicklungskonzepte eingebettet wird.
Checkliste 06: NACHHALTIGE VERWALTUNG, Aspekt 3
Berichten Sie, wie sichergestellt wird, dass ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten vorhanden sind, damit sich die Kommune in Richtung Nachhaltigkeit entwickeln und die Zielsetzungen der Agenda 2030 unterstützen kann.
Checkliste 06: NACHHALTIGE VERWALTUNG, Aspekt 4 (in der Kompaktversion nicht enthalten)
Erläutern Sie, wie Nachhaltigkeitsaspekte in die Stellenbeschreibungen und Beurteilungsgespräche der Mitarbeitenden eingebettet werden.