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von Stephan Frenzel

Berichtsrahmen nachhaltige Kommune, 08.08.2023

https://www.nachhaltigkeitsrat.de/wp-content/uploads/2021/03/20210309_Berichtsrahmen-Nachhaltige-Kommune.pdf


Berichtsrahmen nachhaltige Kommune auf Basis des DNK


















Vorwort

Ich freue mich sehr, dass der Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK) jetzt für alle Kommunen in der Testversion zur Verfügung steht. Diese Hilfestellung für die kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung kann dazu beitragen, dass alle Kommunen ihre Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit einheitlicher und transparenter darstellen können. Wenn wir als Kommunen Nachhaltigkeitsberichte auch zum Voneinanderlernen nutzen, können wir gemeinsam – noch stärker als bisher – Treiber für eine nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft sein. Durch die klare und einheitliche Struktur können sich Bürger*innen leichter über relevante Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kommunen informieren. Gleichzeitig bietet er ausreichend Flexibilität, um eigene Schwerpunkte kommunalen Handels zu setzen und Leuchtturmprojekte hervorzuheben.

Als Kommunen setzen wir die Transformation zur Nachhaltigkeit zusammen mit unseren Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen um. Einige Städte haben diese Unternehmen bereits zur Berichterstattung mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) verpflichtet. Mit dem BNK haben die kommunalen Verwaltungen jetzt die Möglichkeit, ihre eigene Berichterstattung noch stärker mit Informationen von Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen zu verknüpfen und individuelle Wege der Zusammenarbeit aufzuzeigen.

Insgesamt steht im BNK die Prozessorientierung im Vordergrund. Es geht nicht darum, Ergebnisse zu bewerten oder Kommunen miteinander zu vergleichen. Es geht um das gemeinsame Vorankommen und die vielen Schritte auf dem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit. Jede Kommune kann den BNK für die Berichterstattung nutzen und sich durch die Auseinandersetzung mit den darin enthaltenen Fragestellungen weiterentwickeln.

Mein herzlicher Dank geht an die Vertreter*innen der Kommunen, die sich hier engagiert haben, um gemeinsam mit anderen Expert*innen, z. B. aus den kommunalen Spitzenverbänden und der Wissenschaft, den Berichtsrahmen nachhaltige Kommune zu entwickeln. Als Oberbürgermeister der Stadt Münster und als Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung freue ich mich besonders über das tolle Ergebnis der Zusammenarbeit.

Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und bin schon jetzt gespannt auf die ersten Berichte.

MARKUS LEWE

Oberbürgermeister der Stadt Münster

Vizepräsident des Deutschen Städtetags

Mitglied des Rats für Nachhaltige Entwicklung

Hintergrund und Prozess

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde 2011

vom RNE als Ergebnis eines breit angelegten Stake-

holderprozesses verabschiedet und als freiwilliges Ins-

trument zur Darlegung unternehmerischer Nachhaltig-

keitsleistungen implementiert. Über 600 Unternehmen

nutzen inzwischen den DNK (Stand: Oktober 2020).

Unter anderem berichten über 100 Sparkassen sowie

weitere kommunale Beteiligungsunternehmen zu den

Inhalten des DNK.

Von kommunaler Seite besteht ein großes Interesse an

einem auf dem DNK basierenden Berichtsstandard für

Kommunen – von der Stadt Geestland wurde bereits

die erste DNK-Erklärung einer Kommune veröffent-

licht. Weitere Kommunen haben Interesse bekundet,

den DNK für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu

nutzen. Berlin, Hamburg und Freiburg haben ihre Be-

teiligungsunternehmen zur Berichterstattung nach

dem DNK verpflichtet und auch in den im November

2019 veröffentlichten strategischen Eckpunkten aus

dem Dialog „Nachhaltige Stadt“ wird eine breite An-

wendung des DNK unterstützt.

Vor diesem Hintergrund haben die im Dialog „Nachhal-

tige Stadt“ vertretenen Oberbürgermeisterinnen und

Oberbürgermeister die RNE-Geschäftsstelle gebeten,

die Entwicklung eines auf dem DNK basierenden Be-

richtsstandards für Kommunen zu prüfen und umzu-

setzen. Die RNE-Geschäftsstelle ist dieser Bitte nach-

gekommen und hat hierzu ein Gutachten zum Stand

kommunaler Nachhaltigkeitsberichterstattung in Auf-

trag gegeben. Auf Grundlage der Untersuchungsergeb-

nisse wurde ein erster Entwurf eines Berichtsrahmens

kommunale Nachhaltigkeit erarbeitet und in Zusam-

menarbeit mit zentralen Stakeholdern sowie der imug

Beratungsgesellschaft, die auch das DNK Projektbüro

betreut, weiterentwickelt.

((Hier Grafik einfügen))

Entwicklungsprozess für den Berichtsrahmen


Im Gutachten wurden sowohl die Besonderheiten von

Kommunen betrachtet als auch bestehende Berichts-

standards analysiert, die von Kommunen angewandt

werden. Aufbauend auf den Erkenntnissen dieser

Desktop-Analyse wurden Interviews zu Möglichkeiten

und Ansprüchen eines Berichtsstandards auf Basis des

DNK mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommu-

nen sowie Expertinnen und Experten aus dem Bereich

kommunale Berichterstattung bzw. Nachhaltigkeits-

berichterstattung geführt. Die Ergebnisse der beiden

ersten Schritte führten dann zu einer Bewertung der

Eignung des DNK als Grundlage eines Berichtsstan-

dards für Kommunen. Auf Basis des Gutachtens wurde

ein erster Entwurf entwickelt und in einem Stakehol-

derprozess über mehrere Stufen weiterentwickelt: Die

beteiligten Stakeholder haben zweimal detaillierte

individuelle schriftliche Rückmeldungen gegeben und

in vier digitalen Workshops die Weiterentwicklung des

Standards diskutiert. Als Diskussionsgrundlage wurde

jeweils eine angepasste Entwurfsversion zur Verfügung

gestellt, wobei Änderungen transparent gemacht wur-

den. So konnten die Stakeholder jederzeit nachvoll-

ziehen, wie ihre Ideen und Beiträge in den Berichtsrah-

men Eingang gefunden haben. Der vorliegende finale

Entwurf ist somit die fünfte Fassung.


Berichterstattung mit dem DNK

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat einige

Besonderheiten, die ihn von anderen Nachhaltigkeits-

berichtsstandards unterscheiden. Diese können auch

für Kommunen einen Mehrwert bieten.

» Datenbank: Alle DNK-Erklärungen haben die

gleiche Struktur. Durch die Bündelung aller

DNK-Erklärungen in einer Datenbank können

daher sehr schnell und einfach die Informationen

verschiedener Organisationen zu einem Thema

gefunden werden. DNK-Anwender nutzen diese

Funktion, um Inspirationen für das eigene Nach-

haltigkeitsmanagement und die Berichterstattung

zu sammeln. Zusätzlich wird die Funktion auch

für Studien und andere Auswertungen genutzt.

Der zentrale Zugang zu allen DNK-Erklärungen

erhöht außerdem die Sichtbarkeit für einzelne

Erklärungen.

» Prozessorientierung: Im DNK wird die Nachhaltig-

keitsberichterstattung als Prozess verstanden.

Deshalb erfolgt die Berichterstattung nach dem

Comply-or-explain-Prinzip, was bedeutet, dass

Informationen entweder offengelegt werden

(comply) oder eine Begründung geliefert wird,

warum diese nicht berichtet werden (explain). So

können Anwender direkt mit der Berichterstattung

beginnen und Jahr für Jahr daran arbeiten, mehr

Informationen offenzulegen. Die Berichterstattung

im Sinne des DNK unterstützt so den Aufbau einer

Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg

in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Regel-

mäßig zu berichten, macht die Entwicklung der

berichtenden Organisation im Zeitverlauf sichtbar.

» Feedback: Nach Einreichung der DNK-Erklärungen

erhalten Anwenderunternehmen qualifiziertes

Feedback zu den noch unveröffentlichten Be-

richten. Das Konzept einer Durchsicht auf formale

Vollständigkeit und Rückmeldung ist also im DNK

etabliert. Dadurch wird sichergestellt und nach

außen deutlich gemacht, dass es sich um einen

Transparenzstandard handelt, in dem es um die

Darstellung des Prozesses des Unternehmens hin

zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise geht. Dies

erhöht die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung.

» Fokus: Der DNK hat 20 Kriterien, mit denen die

Struktur und die Themen zur Darstellung der

Informationen vorgegeben werden. Diese sind

in einzelne inhaltliche Aspekte unterteilt, die

gezielt bestimmte Berichtsinhalte abfragen. Der

DNK ist damit im Vergleich zu anderen Standards

sehr fokussiert und klar in seinen Anforderungen.

Dadurch bietet der DNK auch Orientierung, wie

Unternehmen und Organisationen das Thema

Nachhaltigkeit praktisch umsetzen können.

» Kompatibilität: Im DNK wird Wert auf die

Kompatibilität mit anderen Berichtsstandards

und Berichtsanforderungen gelegt. So können

DNK-Erklärungen ganz oder in Teilen auch als

GRI-Berichte genutzt werden, als Communication

on Progress (COP) für den Global Compact oder als

Bewerbung für den Deutschen Nachhaltigkeits-

preis. Außerdem können Unternehmen zusätzliche

Berichtsteile auswählen und die DNK-Erklärung

nutzen, um ihrer Berichtspflicht im Sinne des CSR-

Richtlinie-Umsetzungsgesetzes gerecht zu werden

oder um im Sinne des Nationalen Aktionsplans

Wirtschaft und Menschenrechte zu berichten.

» Zusammenarbeit: Durch die Zusammenarbeit

mit verschiedenen Organisationen, wie z. B.

Branchenverbänden, wird der DNK fortlaufend

aktualisiert. Es entstehen unter anderem

spezifische Branchenleitfäden und gemeinsame

Veranstaltungen.

» Der DNK ist kostenlos: Anwender zahlen weder

für den Zugang zu Informationen über den

Kodex noch für die Nutzung der Datenbank und

auch nicht für die Unterstützung durch das Büro

Deutscher Nachhaltigkeitskodex.

Weitere Informationen zum DNK unter www.deutscher-

nachhaltigkeitskodex.org


Mögliche Vorteile für die kommunale

Berichterstattung

Im Gutachten wurde festgestellt, dass sich bestimmte

Merkmale des DNK sinnvoll auf einen Berichtsrahmen

für Kommunen übertragen und so für Kommunen

nutzbar machen lassen.

((Ab hier Text in Rahmen))

Die klare Struktur mit festen Kriterien, die in die Abschnitte Nachhaltigkeitsstrategie und Nach-

haltigkeitsaspekte unterteilt sind, hat sich als hilfreich für Unternehmen erwiesen – nicht nur in der

Berichterstattung, sondern auch für die Weiterentwicklung der eigenen Strategie und Prozesse. Diese

Orientierungsfunktion kann auch für Kommunen nützlich sein, gerade dann, wenn eine eigenständige

Berichterstattung noch im Aufbau ist.

» Das Comply-or-explain-Prinzip wird wertgeschätzt, weil es gleichzeitig Flexibilität und Transparenz

unterstützt.

» Die zentrale Datenbank mit ihren Filter- und Suchfunktionen ist ein Alleinstellungsmerkmal des DNK.

Der Wunsch der Kommunen, im Rahmen der Berichterstattung voneinander zu lernen, wurde deutlich

geäußert und die Datenbank bietet hier eine Lösung.

» Personelle und finanzielle Kapazitäten sowie aufzubauende Kompetenzen werden als Engpässe für die

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Kommunen beschrieben. Eine analoge Struktur zum DNK sollte

auch für Kommunen aufgebaut werden, um bei der Berichterstattung zu unterstützen.

» Die Beschreibung des Nachhaltigkeitsmanagements gehört im DNK zu den formalen Anforderungen

mit der Identifikation zentraler Handlungsfelder, Zielsetzungen, Einbindung der Führungsebene

und klaren Verantwortlichkeiten und Prozessen. DNK-Anwender berichten immer wieder, dass die

Auseinandersetzung mit diesen Fragestellungen eine (Weiter-)Entwicklung des strategischen Nach-

haltigkeitsmanagements angestoßen hat. Diese strategische Ausrichtung sollte auch für Kommunen

beibehalten werden.

Teilergebnisse aus dem Gutachten

((bis hier Text in Rahmen))

Im Stakeholderprozess wurde zu Beginn abgefragt,

welche Beweggründe Kommunen für eine Nachhaltig-

keitsberichterstattung haben und welche Vorteile sie

sich davon versprechen. Die Antworten waren vielfäl-

tig, aber hervorgehoben wurden insbesondere folgen-

de Aspekte:

• Kommunen möchten von- und miteinander

lernen. Im Sinne einer Darstellung von guter

Praxis kann das Wissen einer Kommune an andere

Kommunen weitergegeben werden. Für die Be-

richterstattung bedeutet das eine Hervorhebung

von Zielen und Prozessbeschreibungen, um auf die

Frage „Wie haben wir das geschafft?“ einzugehen.

• Kommunen möchten die Berichterstattung

nutzen, um Transformationsprozesse in der

Kommune anzustoßen und zu begleiten. Dafür

ist es wichtig, dass die Struktur der Berichterstat-

tung an kommunale Strukturen (z. B. Ausschüsse)

angelehnt ist, damit die Berichterstattung eine

direkte Handlungsrelevanz und Wirkungsorientie-

rung bekommt.


Kompatibilität

Aufgrund der Komplexität des Themas ist eine solide

kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung grund-

sätzlich relativ aufwändig. Bei der Entwicklung des

Berichtsrahmens wurde deshalb viel Wert auf die

Anschlussfähigkeit zu bereits bestehenden Anforde-

rungen und Initiativen gelegt, damit der Aufwand ge-

ringgehalten wird und das Ergebnis mehrfach genutzt

werden kann. Für den Berichtsrahmen wurde daher aus

dem DNK zwar der Gedanke übernommen, dass es eine

überschaubare Anzahl von vorgegebenen Themen (20

Kriterien im DNK) geben sollte, aber die Themen selbst

wurden vollständig überarbeitet und an kommunale

Gegebenheiten angepasst. Der Berichtsrahmen nach-

haltige Kommune setzt sich nun aus neun Steuerungs-

kriterien und neun Handlungsfeldern zusammen. Um

an Bestehendes anzuknüpfen, folgt die Struktur der

Handlungsfelder im Berichtsrahmen der Struktur der

Handlungsfelder im Projekt Global Nachhaltige Kom-

mune (GNK), welche ihrerseits ein Spiegelbild gängiger

kommunaler Strukturen ist. Weiterhin haben Elemente

und Begriffe aus dem Produktrahmenplan Eingang in

den Berichtsrahmen gefunden, um auch hier Verknüp-

fungen zu bestehenden kommunalen Strukturen zu

schaffen.

Im Lage- bzw. Rechenschaftsbericht, den Kommunen

gemeinsam mit dem doppischen Jahresabschluss

erstellen, werden die monetären Größen des Jahres-

abschlusses erläutert. Diese Erläuterungen beinhalten

unter anderem Informationen zu Risiken, die finanziel-

le Auswirkungen haben können. In den Berichtsrah-

men nachhaltige Kommune ist daher die Identifikation

von Risiken eingebettet, um auch hier Anschlussfähig-

keit zu schaffen. Dabei sollen Risiken für wichtige loka-

le Biotope, für Boden, Wasser und Luft, für die Gesund-

heit der Bürgerinnen und Bürger und Risiken aus der

aktuellen Verkehrssituation beschrieben werden. Auch

Informationen zur Klimafolgenanpassung können rele-

vant sowohl für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

als auch für den Lage- bzw. Rechenschaftsbericht sein.

Wenn im Lage- bzw. Rechenschaftsbericht produkt-

orientierte Ziele formuliert sind, ergeben sich außer-

dem Schnittmengen mit der Berichterstattung zum

Kriterium 03: Ziele und Evaluation. Weiterhin werden in

Kriterium 08: Finanzen Kennzahlen berichtet, die auch

Teil des Jahresabschlusses sind.

Die Handlungsfelder des Berichtsrahmens sind in

einzelne Aspekte aufgegliedert. Diese Aspekte sind

jeweils einem oder mehreren SDGs zugeordnet, um

so eine Verknüpfung zur Deutschen Nachhaltigkeits-

strategie und zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen

herzustellen. Falls gewünscht, können Kommunen

ihren Bericht also auch anhand der SDGs strukturieren.

Weiterhin sind quantitative Indikatoren in den Be-

richtsrahmen eingebettet. Diese basieren auf den

SDG-Indikatoren für Kommunen 1 (Kategorie 1), die

für die meisten Kommunen über das SDG-Portal2 ab-

gerufen werden können. Auch hier wird im Sinne der

Anschlussfähigkeit der SDG-Bezug im Berichtsrahmen

dargestellt.

Durch die Anlehnung an den DNK und den inhaltlichen

Einbezug der Eigenbetriebe und Beteiligungsunter-

nehmen können Kommunen nicht nur die Nachhaltig-

keitsleistung der kommunalen Verwaltung, sondern

die des gesamten „Konzerns Stadt“ darstellen.

Zwischen dem DNK und dem Deutschen Nachhaltig-

keitspreis (DNP) besteht eine Kooperation, sodass

Unternehmen sich direkt mit ihrer DNK-Erklärung für

den Preis bewerben können. Für den Berichtsrahmen

nachhaltige Kommune wurde deshalb darauf geachtet,

dass es inhaltliche Bezüge zum DNP gibt, damit eine

ähnliche Kooperation in der Zukunft möglich ist. Auch

ohne eine solche direkte Kooperation können Kommu-

nen schon jetzt Teile ihrer Berichterstattung nach dem

Berichtsrahmen als Bausteine für ihre Bewerbung um

den DNP verwenden

1 Die SDG-Indikatoren für Kommunen wurden von sieben Partnern entwickelt: Bertelsmann Stiftung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Deutscher

Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutsches Institut für Urbanistik, Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der

Einen Welt und dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas / Deutsche Sektion.

2 www.sdg-portal.de


Entwurf eines Berichtsrahmens für

Kommunen auf Basis des DNK

Von den beteiligten Stakeholdern wurden zentrale As-

pekte zur Ausgestaltung des Standards in den Prozess

eingebracht, die als Basis für die Weiterentwicklung der

jeweiligen Entwurfsfassungen genutzt wurden. Diese

beinhalten unter anderem folgende:

• Da jede Kommune einzigartig ist, sollte der

Standard Flexibilität in der Anwendung erlauben.

Das Comply-or-explain-Prinzip allein erlaubt

schon relativ viel Flexibilität. Darüber hinaus gibt

der Standard in den ersten Kriterien den Raum,

individuelle Schwerpunkte, Zielsetzungen und

Herausforderungen zu beschreiben und sich dann

im weiteren Bericht darauf zu beziehen. Weiterhin

wurden eine Standard- und eine Kompaktversion

erarbeitet. Außerdem besteht über das vor-

gegebene Indikatorenset hinaus die Möglichkeit,

zusätzliche eigene Indikatoren zu ergänzen.

• Es wurde empfohlen, den Standard möglichst eng

an kommunalen Strukturen auszurichten, damit

die Informationssammlung und Kommunikation

innerhalb der Kommune möglichst stringent orga-

nisiert werden kann und die Informationen direkt

in Entscheidungsprozesse einfließen können. Die

Struktur des Berichtsrahmens nimmt daher Bezug

auf den DNK (Kriterien 01–09) und auf das Projekt

Global Nachhaltige Kommune (Handlungsfelder

10–18). Weiter wurde von den Stakeholdern ein

zusätzlicher Bezug zu den SDGs als wünschens-

wert erachtet, weshalb für jeden der enthaltenen

Aspekte in den Handlungsfeldern die Bezüge zu

einem oder mehreren SDGs dargestellt sind.

• Damit Kommunen die Berichterstattung nutzen

können, um voneinander zu lernen, ist der Entwurf

in Handlungsfelder und Aspekte untergliedert.

Die Idee ist, dass die Berichterstattung der

Kommunen (wie beim bestehenden DNK) in einer

Datenbank erfolgt, die mithilfe von Filter- und

Suchfunktionen eine einfache und schnelle

Informationssuche ermöglicht. Weiterhin bieten

die optionalen Felder für „Leuchttürme“ die

Möglichkeit, besondere Projekte einer Kommune

hervorzuheben und so das Wissen darüber

anderen Kommunen zugänglich zu machen.

• Statt einer engen Betrachtung der kommunalen

Verwaltung sollte das Augenmerk auf den

„Konzern Stadt“ gerichtet werden, wodurch eine

Abstimmung der Nachhaltigkeitsaktivitäten der

kommunalen Verwaltung und der Eigenbetriebe

und Beteiligungsunternehmen ermöglicht werden

soll. Dieser Aspekt ist insbesondere deshalb

wichtig, weil der Berichtsrahmen nachhaltige

Kommune auf Basis des DNK durch seine Nähe

zum DNK (für Unternehmen) die Chance bietet,

Bezüge zwischen den DNK-Erklärungen der

Unternehmen und der kommunalen Verwaltung

herzustellen und über die verschiedenen Akteure

hinweg sichtbar zu machen.

Der hier vorgestellte finale Entwurf ist als Beta-

version zu verstehen, da die Praxistauglichkeit in

einer Testphase erprobt und ggf. Anpassungen vor-

genommen werden sollen


Bausteine des Berichtsrahmens

Der Berichtsrahmen setzt sich aus neun Steuerungs-

kriterien, neun kommunalen Handlungsfeldern und

einem ergänzenden Indikatorenset zusammen. Die

Kriterien und Handlungsfelder enthalten jeweils meh-

rere Aspekte, die klar beschreiben, welche Informatio-

nen offengelegt werden sollen.

((Hier Grafik "Steuerung / Handlungsfelder" einfügen))

Da der momentane Stand der Informationssammlung

zu Nachhaltigkeitsthemen in den Kommunen sehr

unterschiedlich ist, wurde zusätzlich zur Standardver-

sion auch eine Kompaktversion des Berichtsrahmens

entworfen, die weniger Aspekte enthält

((Hier Grafik "Verteilung der Aspekte" einfügen))

Die Daten für das eingebundene Indikatorenset ste-

hen bereits für die meisten Kommunen im SDG-Portal

(www.sdg-portal.de) zur Verfügung. Kommunen kön-

nen also dort die benötigten Informationen abrufen

und in ihren Bericht eintragen. Alternativ können sie

auch die Ergebnisse eigener Datenerhebungen für die

Berichterstattung nutzen.

Kommunen können ihrem Bericht zusätzliche Inhalte

hinzufügen, die nicht explizit auf Ebene der Aspekte

und der Indikatoren vorgegeben sind. Zusätzliche

Inhalte könnten z. B. Beschreibungen von Leucht-

turmprojekten sein. Auch selbstgewählte Indikatoren

können ergänzt werden, um individuelle Fortschritte

gezielt zu messen.


Grundlagen zur Berichterstattung im

Sinne des Berichtsrahmens

Informationen im Kontext

Im Berichtsrahmen nachhaltige Kommune wird in den

einzelnen Aspekten klar formuliert, welche Inhalte

berichtet werden sollen. Hier werden in weiten Teilen

qualitative Informationen gefordert. Diese liefern den

nötigen Kontext zu Hintergründen und Aktivitäten

in der Kommune, damit Nutzerinnen und Nutzer der

Berichte die in den Indikatoren berichteten Zahlen

einschätzen und verstehen können. Nur in der Gesamt-

schau aus qualitativen und quantitativen Informa-

tionen ergibt sich ein klares Bild der Nachhaltigkeit in

einer Kommune.

Prozessorientierung

Berichterstattung ist keine einmalige, sondern eine

regelmäßige Aufgabe, denn jeder Bericht kann nur den

Status zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellen. Die

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein Selbstzweck,

sondern vielmehr ein Baustein, der Teil eines größeren

politischen Prozesses ist. Deshalb liegt dem Berichts-

rahmen die Auffassung zugrunde, dass jede Kommune

einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen kann und sollte,

unabhängig vom momentanen Leistungsstand ver-

glichen mit anderen Kommunen. Eine regelmäßige

Berichterstattung erlaubt dann, den Prozess der Ent-

wicklung zur nachhaltigen Kommune darzustellen.

Im Sinne einer solchen Prozessorientierung ist auch

eine transparente Berichterstattung zu Chancen und

Herausforderungen sinnvoll, da so auch andere Kom-

munen von Vorreitern und innovativen Ideen lernen

können.

Vollständigkeit

Der Berichtsrahmen sieht vor, dass berichtende Kom-

munen einen vollständigen Bericht erstellen. Voll-

ständig ist der Bericht immer dann, wenn er zu jedem

Aspekt und jedem Indikator eine Aussage enthält.

Dabei gibt es immer zwei Optionen: Entweder die ge-

forderte Information wird berichtet (comply) oder es

wird begründet, warum eine Information (noch) nicht

berichtet wird (explain). Die möglichen Gründe, warum

eine Information nicht berichtet wird, sind vielfältig.

Kommunen sollten sich nicht scheuen, die Explain-Op-

tion zu nutzen und so den Stand der Dinge transparent

darzustellen. Eine transparente Berichterstattung trägt

zentral zur Glaubwürdigkeit eines Berichts bei.


Struktur des Berichts

Die Kriterien und Handlungsfelder des Berichtsrah-

mens orientieren sich an der Realität kommunaler

Verwaltungsstrukturen, um so die Informationssamm-

lung innerhalb der Kommune möglichst einfach zu ge-

stalten. So können gezielt Teile des Berichts zur Infor-

mation der entsprechenden Ausschüsse und Gremien

genutzt werden, um die weitere Transformation der

Kommune zur Nachhaltigkeit zu unterstützen.

Die Kriterien und Handlungsfelder des Berichts-

rahmens sind in einzelne Aspekte untergliedert. Die

berichtenden Kommunen können ihre Texte an der

Struktur der Aspekte orientieren oder auch einer eige-

nen selbstgewählten Struktur folgen. Wichtig in diesem

Zusammenhang ist lediglich, dass die zentralen Inhalte

dargestellt werden.

Falls die Kommune den Bericht auch nutzen möchte,

um ihren Beitrag zu den Sustainable Development

Goals (SDG) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen

darzustellen, dienen die dargestellten Kacheln als Hin-

weis, zu welchen Zielen die jeweiligen Inhalte der As-

pekte einen Beitrag leisten können.

Kompaktversion

Für Kommunen, die in Bezug auf die eigene Nach-

haltigkeitsberichterstattung noch am Anfang stehen,

wurde ergänzend zur Standardversion eine Kompakt-

version mit reduziertem Umfang entwickelt. In diesem

Fall sollte unter Allgemeine Informationen eine kurze

Begründung für diese Entscheidung eingefügt werden

(„explain“).

Konzern Stadt

Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen spielen

häufig eine große Rolle für die Aktivitäten einer Stadt

im Bereich der Nachhaltigkeit. An vielen Stellen stellt

die Struktur des BNK daher konkrete Bezüge zum

Handeln von Eigenbetrieben und Beteiligungsunter-

nehmen her. Zu Beginn unter Allgemeine Informationen

sollte deshalb kurz dargestellt werden, auf welche

Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen sich die

nachfolgenden Berichtsinhalte beziehen. So werden

die Berichtsgrenzen transparent dargestellt.


Inhalte des Berichts

Allgemeine Informationen

Einleitend gibt die Kommune die folgenden allgemei-

nen Informationen an:

• Name der Kommune

• Website der Kommune

• Einwohnerzahl

• Zeitraum, über den berichtet wird (Berichtsjahr)

• Kontaktperson inkl. Kontaktdaten

• Hinweis zur Verwendung der Standard- oder

Kompaktversion

• Links zu Dokumenten, auf die im Bericht ver-

wiesen wird

• Hinweis zum Einbezug von Informationen der

Eigenbetriebe und/oder Beteiligungsunterneh-

men in den Bericht (Berichtsgrenzen)

• Links zu DNK-Erklärungen der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen

01–09: STEUERUNG

Kriterium 01: STEUERUNG, STRATEGIE

Die Kommune legt offen, ob sie eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt, und erläutert, welches ihre zentralen Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit sind.

Checkliste 01: STRATEGIE, Aspekt 1

Berichten Sie, ob Ihre Kommune eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt oder ob Nachhaltigkeit in eine übergreifende Strategie eingebunden ist. Ist das noch nicht der Fall, legen Sie offen, zu wann Sie die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie beabsichtigen.

Checkliste 01: STRATEGIE, Aspekt 2

Berichten Sie, welche zentralen Handlungsfelder die Nachhaltigkeitsstrategie definiert oder, falls keine Nachhaltigkeitsstrategie vorhanden ist, in welchen Handlungsfeldern Ihre Kommune bereits Nachhaltigkeitsmaßnahmen umsetzt.

Checkliste 01: STRATEGIE, Aspekt 3

Berichten Sie, inwiefern sich die Nachhaltigkeitsstrategie auch auf die Eigen- bzw. Beteiligungsunternehmen bezieht. Falls keine Nachhaltigkeitsstrategie vorhanden ist, erläutern Sie, wie darauf hingearbeitet wird, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten der Kommune und ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen ineinandergreifen.

Checkliste 01: STRATEGIE, Aspekt 4 (in der Kompaktversion nicht enthalten)

Berichten Sie, inwiefern sich Ihre Nachhaltigkeitsstrategie auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundeslandes, auf die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und auf die Agenda 2030 bezieht. Falls vorhanden, beschreiben Sie auch Verknüpfungen zu anderen übergreifenden nachhaltigkeitsrelevanten Standards oder Zielsetzungen (z. B. CO2-Reduktionsziele).

Kriterium 02: STEUERUNG, SCHWERPUNKTE

Die Kommune beschreibt ihre individuellen Besonderheiten sowie die Chancen und Herausforderungen, die sich aus diesen Besonderheiten für die künftige Entwicklung der Kommune in Richtung Nachhaltigkeit ergeben.

Checkliste 02: SCHWERPUNKTE, Aspekt 1

Beschreiben Sie die Besonderheiten der kommunalen Verwaltung und der Kommune, die einen Einfluss auf das Themenfeld der Nachhaltigkeit haben.

Checkliste 02: SCHWERPUNKTE, Aspekt 2

Beschreiben Sie, welche kommunalen Transformationshebel und speziellen Herausforderungen sich aus diesen Besonderheiten für die künftige Entwicklung der Kommune in Richtung Nachhaltigkeit ergeben, und begründen Sie diese.

Checkliste 02: SCHWERPUNKTE, Aspekt 3 (in der Kompaktversion nicht enthalten)

Erläutern Sie den Bezug zwischen den identifizierten Transformationshebeln und Herausforderungen mit den in der Nachhaltigkeitsstrategie definierten zentralen Handlungsfeldern.

Kriterium 03: STEUERUNG, ZIELE UND EVALUATION

Die Kommune legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele sie sich gesetzt hat. Sie zeigt auf, welche Informationen über die Weiterentwicklung der Kommune zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden und wie diese für politische Entscheidungen genutzt werden.

Checkliste 03: ZIELE UND EVALUATION, Aspekt 1

Berichten Sie, welche übergeordneten mittel- und langfristigen Ziele sich Ihre Kommune zum Thema Nachhaltigkeit gesetzt hat.

Checkliste 03: ZIELE UND EVALUATION, Aspekt 2

Erläutern Sie, inwiefern die Nachhaltigkeitsziele der Kommune sich in den Zielvereinbarungen mit Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen widerspiegeln.

Checkliste 03: ZIELE UND EVALUATION, Aspekt 3

Berichten Sie, welche Informationen (z. B. Prozessfortschritte oder Kennzahlen) über die Weiterentwicklung der Kommune zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden und wie diese Informationen für politische Entscheidungen genutzt werden.

Checkliste 03: ZIELE UND EVALUATION, Aspekt 4 (in der Kompaktversion nicht enthalten)

Erläutern Sie den Prozess, der ausgelöst wird, wenn Ziele nicht erreicht wurden oder voraussichtlich nicht erreicht werden.

Kriterium 04: STEUERUNG, ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG

Die Kommune legt offen, wie die Bandbreite der kommunalen Anspruchsgruppen in den Prozess der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und in die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen einbezogen wird.

Checkliste 04: ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG, Aspekt 1

Beschreiben Sie, wie Sie den Dialog mit Ihren Anspruchsgruppen zu Nachhaltigkeitsthemen gestalten. Erläutern Sie auch, wie die Ergebnisse daraus in die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und in die Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen einfließen.

Checkliste 04: ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG, Aspekt 2

Nennen Sie die zentralen Aspekte, die von Anspruchsgruppen zu Nachhaltigkeitsthemen eingebracht wurden.

Checkliste 04: ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG, Aspekt 3

Berichten Sie, wie Sie bürger- und zivilgesellschaftliche Akteure, Initiativen und Projekte unterstützen und mit diesen zusammenarbeiten, um eine Transformation zur nachhaltigen Kommune voranzutreiben (z. B. Transition-Town-Initiativen, Urban Gardening oder entwicklungspolitische Gruppen).

Praxisbeispiele 04 (optional): ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG, Leuchtturm 1

Beschreibung (Prozess, Ziele, Maßnahmen)

Praxisbeispiele 04 (optional): ÖFFENTLICHE BETEILIGUNG, Leuchtturm 2

Beschreibung (Prozess, Ziele, Maßnahmen)

Kriterium 05: STEUERUNG, VERANTWORTUNG

Die Kommune legt die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit sowohl auf politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene offen.

Checkliste 05, VERANTWORTUNG, Aspekt 1

Erläutern Sie, welche Gremien (z. B. Ausschüsse oder Steuerungskreise) für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie besonders relevant sind. Falls keine Nachhaltigkeitsstrategie vorhanden ist: Erläutern Sie, welche Gremien für die Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen besonders relevant sind.

Checkliste 05, VERANTWORTUNG, Aspekt 2

Berichten Sie, wie die zentrale Verantwortung für Nachhaltigkeitsthemen auf Verwaltungsebene (Leitung und operative Umsetzung) zugeteilt ist.

Kriterium 06: STEUERUNG, NACHHALTIGE VERWALTUNG

Die Kommune legt offen, wie das Thema Nachhaltigkeit in das Verwaltungshandeln und die Personalentwicklung integriert wird.

Checkliste 06: NACHHALTIGE VERWALTUNG, Aspekt 1

Berichten Sie, wie das Thema Nachhaltigkeit durch Regeln und Prozesse (z. B. interne Richtlinien oder Handreichungen) sowie ggf. Instrumente (z. B. Nachhaltigkeits-Checks) im Verwaltungshandeln integriert ist.

Checkliste 06: NACHHALTIGE VERWALTUNG, Aspekt 2

Berichten Sie, wie Mitarbeitende (einschließlich der Führungskräfte) zu Nachhaltigkeitsthemen geschult bzw. weitergebildet werden und wie das Thema Nachhaltigkeit in Personalentwicklungskonzepte eingebettet wird.

Checkliste 06: NACHHALTIGE VERWALTUNG, Aspekt 3

Berichten Sie, wie sichergestellt wird, dass ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten vorhanden sind, damit sich die Kommune in Richtung Nachhaltigkeit entwickeln und die Zielsetzungen der Agenda 2030 unterstützen kann.

Checkliste 06: NACHHALTIGE VERWALTUNG, Aspekt 4 (in der Kompaktversion nicht enthalten)

Erläutern Sie, wie Nachhaltigkeitsaspekte in die Stellenbeschreibungen und Beurteilungsgespräche der Mitarbeitenden eingebettet werden.