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===Armut in allen ihren Formen und überall beenden=== | ===Armut in allen ihren Formen und überall beenden=== | ||
Version vom 13. September 2024, 20:33 Uhr
E/CN.3/2018/2
E/CN.3/2019/2
E/CN.3/2020/2
E/CN.3/2021/2
E/CN.3/2022/2
E/CN.3/2023/2Rahmen globaler Indikatoren für die Ziele und Zielvorgaben für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Die Indikatoren für die Ziele für nachhaltige Entwicklung sollten im Einklang mit den Grundprinzipien der amtlichen Statistik (Fußnote 1 Resolution 68/261.) gegebenenfalls nach Einkommen, Geschlecht, Alter, „Rasse“, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung und geografischen Gesichtspunkten oder sonstigen Merkmalen aufgeschlüsselt sein.
Ziele und Zielvorgaben (aus der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung), Indikatoren
| Anm. d. Hrsg.: Die folgenden Kapitel stellen den maschinenlesbaren Teil dieser Agenda dar; sie sind mit der "Strategy Markup Language" ausgezeichnet. |
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1. Ziel
Armut in allen ihren Formen und überall beenden
1.1
Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen
1.1.1
Anteil der Bevölkerung, der unter der internationalen Armutsgrenze lebt, nach Geschlecht, Alter, Erwerbsstatus und geografischem Standort (städtisch/ländlich)
1.2
Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken
1.2.1
Anteil der Bevölkerung, der unter der nationalen Armutsgrenze lebt, nach Geschlecht und Alter
1.2.2
Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben
1.3
Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen
1.3.1
Anteil der Bevölkerung, der durch sozialen Basisschutz/Sozialschutzsysteme abgedeckt ist, nach Geschlecht, mit getrennter Ausweisung der Kinder, Arbeitslosen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Schwangeren, Neugeborenen, Opfer von Arbeitsunfällen, Armen und Schwachen
1.4
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben
1.4.1
Anteil der Bevölkerung, der in Haushalten mit Zugang zu grundlegenden Diensten lebt
1.4.2
Anteil der gesamten erwachsenen Bevölkerung, der sichere Landnutzungs- und -besitzrechte hat, a) über gesetzlich anerkannte Dokumente verfügt und b) seine Landrechte als sicher ansieht, nach Geschlecht und Art der Nutzungs- bzw. Besitzrechte
1.5
Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern
1.5.1
Anzahl der Katastrophen zugeschriebenen Todesopfer, vermissten Personen und direkt betroffenen Personen je 100.000 Einwohner/-innen
1.5.2
Katastrophen zugeschriebene direkte wirtschaftliche Schäden im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP)
1.5.3
Anzahl der Staaten, die nationale Strategien zur Katastrophenvorsorge im Einklang mit dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 beschließen und umsetzen
1.5.4
Anteil der Gemeinden, die lokale Strategien zur Katastrophenvorsorge im Einklang mit nationalen Strategien zur Katastrophenvorsorge beschließen und umsetzen
1.a
Eine erhebliche Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen gewährleisten, einschließlich durch verbesserte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern ausreichende und berechenbare Mittel für die Umsetzung von Programmen und Politiken zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen bereitzustellen
1.a.1
Gesamtumfang der Zuschüsse im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) aller Geber mit Schwerpunkt auf der Minderung der Armut, gemessen am Bruttonationaleinkommen (BNE) des Empfängerlands
1.a.2
Anteil der Gesamtausgaben des Staates für Grundleistungen (Bildung, Gesundheit und soziale Sicherung)
1.b
Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene solide politische Rahmen auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien schaffen, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen
1.b.1
Armutsorientierte öffentliche Sozialausgaben
2. Ziel
Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
2.1
Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben
2.1.1
Prävalenz von Unterernährung
2.1.2
Prävalenz von mittlerer oder schwerer Ernährungsunsicherheit in der Bevölkerung gemäß der Erfahrungsskala für Ernährungsunsicherheit (FIES)
2.2
Bis 2030 alle Formen der Fehlernährung beenden, einschließlich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen
2.2.1
Prävalenz von Wachstumshemmung (Körpergröße zum Alter <-2 Standardabweichung vom Median gemäß den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für das Wachstum von Kindern) bei Kindern unter 5 Jahren
2.2.2
Prävalenz von Fehlernährung (Gewicht zur Körpergröße >+2 oder <-2 Standardabweichung vom Median gemäß den Standards der WHO für das Wachstum von Kindern) bei Kindern unter 5 Jahren, nach Art der Fehlernährung (Auszehrung und Übergewicht)
2.2.3
Prävalenz von Anämie bei Frauen im Alter von 15-49 Jahren, nach Schwangerschaftsstatus (in Prozent)
2.3
Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung
2.3.1
Produktionsvolumen je Arbeitseinheit, nach Größenklassen der Land-/Weide-/Forstwirtschaftsbetriebe
2.3.2
Durchschnittliches Einkommen kleiner Nahrungsmittelproduzenten, nach Geschlecht und Zugehörigkeit zu einer indigenen Bevölkerungsgruppe
2.4
Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern
2.4.1
Anteil der landwirtschaftlichen Fläche unter produktiver und nachhaltiger landwirtschaftlicher Bewirtschaftung
2.5
Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart
2.5.1
Anzahl der für Ernährung und Landwirtschaft nutzbaren a) pflanzen- und b) tiergenetischen Ressourcen, die mittel- oder langfristig in Konservierungseinrichtungen sicher aufbewahrt werden
2.5.2
Anteil heimischer Rassen, die als vom Aussterben bedroht eingestuft sind
2.a
Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern
2.a.1
Agrarorientierungs-Index für Staatsausgaben
2.a.2
Summe der öffentlichen Leistungen (öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) plus sonstige öffentliche Ausgaben) für den Landwirtschaftssektor
2.b
Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde
2.b.1
Agrarexportsubventionen
2.c
Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen
2.c.1
Indikator für Preisanomalien bei Lebensmitteln
3. Ziel
Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern
3.1
Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten senken
3.1.1
Müttersterblichkeitsrate
3.1.2
Anteil der von qualifiziertem Gesundheitspersonal betreuten Geburten
3.2
Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei Neugeborenen auf höchstens 12 je 1.000 Lebendgeburten und bei Kindern unter 5 Jahren auf höchstens 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken
3.2.1
Sterblichkeitsrate von Kindern unter 5 Jahren
3.2.2
Neugeborenensterblichkeit
3.3
Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen
3.3.1
Anzahl der HIV-Neuinfektionen je 1.000 nicht infizierter Einwohner/-innen, nach Geschlecht, Alter und Risikogruppe
3.3.2
Tuberkulose-Inzidenz je 100.000 Einwohner/-innen
3.3.3
Malaria-Inzidenz je 1.000 Einwohner/-innen
3.3.4
Hepatitis-B-Inzidenz je 100.000 Einwohner/-innen
3.3.5
Anzahl der Personen mit Behandlungsbedarf bei vernachlässigten Tropenkrankheiten
3.4
Bis 2030 die vorzeitige Sterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern
3.4.1
Sterblichkeitsrate infolge von Krankheiten des Kreislaufsystems, bösartigen Neubildungen, Diabetes mellitus oder chronischen Atemwegserkrankungen
3.4.2
Sterblichkeitsrate infolge von Suizid
3.5
Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken
3.5.1
Behandlungsumfang (pharmakologische, psychosoziale sowie Rehabilitations- und Nachsorgeleistungen) bei Störungen durch Substanzgebrauch
3.5.2
Alkoholkonsum pro Kopf (im Alter von 15 Jahren und älter) innerhalb eines Kalenderjahres in Litern reinen Alkohols
3.6
Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Straßenverkehrsunfällen weltweit halbieren
3.6.1
Sterblichkeitsrate infolge von Straßenverkehrsunfällen
3.7
Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten
3.7.1
Anteil der Frauen im gebärfähigen Alter (im Alter von 15-49 Jahren), deren Bedarf zur Familienplanung durch moderne Methoden gedeckt ist
3.7.2
Geburtenrate bei Jugendlichen (im Alter von 10-14 Jahren und 15-19 Jahren) je 1.000 Frauen in dieser Altersgruppe
3.8
Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen
3.8.1
Versorgung mit grundlegenden Gesundheitsdiensten
3.8.2
Anteil der Bevölkerung mit hohen Haushaltsausgaben für Gesundheit im Verhältnis zu den gesamten Haushaltsausgaben oder -einkommen
3.9
Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern
3.9.1
Sterblichkeitsrate infolge von Verschmutzung der Raum- bzw. Außenluft
3.9.2
Sterblichkeitsrate infolge von Kontakt mit verunreinigtem Wasser, unzureichenden sanitären Verhältnissen und mangelnder Hygiene (Gefährdung durch unzureichende Leistungen im Bereich „Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH)“ für alle)
3.9.3
Sterblichkeitsrate infolge von unbeabsichtigten Vergiftungen
3.a
Die Durchführung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Ländern in geeigneter Weise stärken
3.a.1
Altersstandardisierte Prävalenz des aktuellen Tabakkonsums bei Personen im Alter von 15 Jahren und älter
3.b
Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, unterstützen, den Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen gewährleisten, im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, die das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt, die Bestimmungen in dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu gewährleisten
3.b.1
Anteil der Zielbevölkerung, der alle im jeweiligen nationalen Programm vorgesehenen Impfungen erhalten hat
3.b.2
Gesamte öffentliche Netto-Entwicklungszusammenarbeit (ODA) für medizinische Forschung und grundlegende Gesundheitsversorgung
3.b.3
Anteil der Gesundheitseinrichtungen mit einem Kernbestand an relevanten unentbehrlichen Arzneimitteln, die nachhaltig verfügbar und bezahlbar sind
3.c
Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und Bindung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich erhöhen
3.c.1
Dichte und Verteilung von Gesundheitspersonal
3.d
Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken
3.d.1
Kapazitäten im Bereich der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und der Gesundheitsnotfallvorsorge
3.d.2
Anteil der Blutvergiftungen, die von bestimmten gegen antimikrobielle Wirkstoffe resistenten Organismen verursacht werden
4. Ziel
Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
4.1
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt
4.1.1
Anteil der Kinder und Jugendlichen a) in der 2./3. Klasse, b) am Ende der Grundschule und c) am Ende der Sekundarstufe I mit einem Mindestniveau in i) Lesen und ii) Mathematik, nach Geschlecht
4.1.2
Schulabschlussquote (Grundschule, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II)
4.2
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind
4.2.1
Anteil der Kinder im Alter von 24-59 Monaten mit altersgemäßer Entwicklung hinsichtlich Gesundheit, Lernens und psychosozialen Wohlbefindens, nach Geschlecht
4.2.2
Teilnahmequote an organisiertem Lernen (ein Jahr vor dem offiziellen Einschulungsalter), nach Geschlecht
4.3
Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten
4.3.1
Teilnahmequote von Jugendlichen und Erwachsenen an formaler und non-formaler Bildung und Ausbildung in den vorangegangenen 12 Monaten, nach Geschlecht
4.4
Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen
4.4.1
Anteil der Jugendlichen und Erwachsenen mit Kompetenzen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), nach Art der Kompetenz
4.5
Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleichberechtigen Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleisten
4.5.1
Paritätsindizes (weiblich/männlich, ländlich/städtisch, unterstes/oberstes Vermögensquintil und sonstige, wie Behinderungsstatus, Zugehörigkeit zu einer indigenen Bevölkerungsgruppe und Beeinträchtigung durch Konflikte, je nach Datenverfügbarkeit) für alle genannten Bildungsindikatoren, die sich aufschlüsseln lassen
4.6
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männlichen und weiblichen Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen
4.6.1
Anteil der Bevölkerung einer bestimmten Altersgruppe, der ein festgelegtes Mindestniveau an funktionalen a) Lese-, Schreib- und b) Rechenkompetenzen besitzt, nach Geschlecht
4.7
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung
4.7.1
Umfang, in dem i) Bildung zur Weltbürgerschaft (Global Citizenship Education) und ii) Bildung für nachhaltige Entwicklung in a) nationale Bildungspolitik, b) Lehrpläne, c) Ausbildung von Lehrkräften und d) Leistungsbewertung der Lernenden integriert sind
4.a
Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderungs- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten
4.a.1
Anteil der Schulen mit Basisversorgung, nach Art der Versorgungsleistung
4.b
Bis 2020 weltweit die Zahl der verfügbaren Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die afrikanischen Länder, zum Besuch einer Hochschule, einschließlich zur Berufsbildung und zu Informations- und Kommunikationstechnik-, Technik-, Ingenieurs- und Wissenschaftsprogrammen, in entwickelten Ländern und in anderen Entwicklungsländern wesentlich erhöhen
4.b.1
Umfang der Ausgaben der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) für Stipendien, nach Sektor und Art des Studiums
4.c
Bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften unter anderem durch internationale Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerausbildung in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern wesentlich erhöhen
4.c.1
Anteil der Lehrkräfte mit den erforderlichen Mindestqualifikationen, nach Bildungsstufe
5. Ziel
Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
5.1
Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden
5.1.1
Vorhandensein gesetzlicher Rahmenbedingungenzur Förderung, Durchsetzung und Überwachung derGleichstellung und der Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts
5.2
Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereicheinschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen
5.2.1
Anteil der Frauen und Mädchen im Alter von 15 Jahren und älter, die in den vorangegangenen 12 Monaten physischer, sexueller oder psychischerGewalt durch aktuelle oder ehemalige Intimpartner/-innen ausgesetzt waren, nach Art der Gewalt und Alter
5.2.2
Anteil der Frauen und Mädchen im Alter von 15 Jahren und älter, die in den vorangegangenen 12 Monaten sexueller Gewalt durch Personen, die keine Intimpartner/-innen waren, ausgesetzt waren, nach Alter und Tatort
5.3
Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen
5.3.1
Anteil der Frauen im Alter von 20-24 Jahren, die vor dem vollendeten 15. bzw. 18. Lebensjahr verheiratet waren oder in einer vergleichbaren Verbindung lebten
5.3.2
Anteil der Mädchen und Frauen im Alter von 15-49 Jahren, die einer Genitalverstümmelung unterzogen wurden, nach Alter
5.4
Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen
5.4.1
Anteil des Zeitaufwands für unbezahlte Haus-und Pflegearbeit, nach Geschlecht, Alter und Ort
5.5
Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen
5.5.1
Anteil der Sitze von Frauen in a) nationalen Parlamenten und b) Gemeinden
5.5.2
Frauenanteil in Führungspositionen
5.6
Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart
5.6.1
Anteil der Frauen im Alter von 15-49 Jahren, diei hre eigenen sachlich fundierten Entscheidungen bezüglich sexueller Beziehungen, der Verwendung von Verhütungsmitteln und der reproduktionsmedizinischen Versorgung treffen
5.6.2
Anzahl der Staaten mit Gesetzen und Vorschriften, die Frauen und Männern im Alter von15 Jahren und älter den uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen, Informationen und Bildung garantieren
5.a
Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechteauf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grund-eigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Bodenund sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen,Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, imEinklang mit den nationalen Rechtsvorschriften
5.a.1
a) Anteil der Agrarbevölkerung mit Eigentumoder sicheren Rechten an landwirtschaftlichen Flächen,nach Geschlecht, und b) Frauenanteil unter denEigentümern oder Rechteinhabern landwirtschaftlicherFlächen, nach Art der Nutzungs- und Besitzrechte
5.a.2
Anteil der Staaten mit einem Rechtsrahmen(einschließlich Gewohnheitsrecht), der Frauen diegleichen Rechte auf Eigentum an und/oder Verfügungs-gewalt über Grund und Boden garantiert
5.b
Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbeson-dere der Informations- und Kommunikationstechnologien,verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern5.b.1 Anteil der Personen, die ein Mobiltelefonbesitzen, nach Geschlecht
5.c
Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvor-schriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechterund der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen aufallen Ebenen beschließen und verstärken
5.c.1
Anteil der Staaten mit Systemen zur Verfolgungund Veröffentlichung von Mittelzuwendungen für dieGeschlechtergleichstellung und Förderung derSelbstbestimmung der Frauen
6. Ziel
Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
6.1
Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zueinwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alleerreichen
6.1.1
Anteil der Bevölkerung, der eine sicher verwalteteTrinkwasserversorgung nutzt
6.2
Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen undgerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichenund der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen,unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauenund Mädchen und von Menschen in prekären Situationen
6.2.1
Anteil der Bevölkerung, der a) eine sicherverwaltete Sanitärversorgung und b) eine Gelegenheitzum Händewaschen mit Wasser und Seife nutzt
6.3
Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung derVerschmutzung, Beendigung des Einbringens undMinimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien undStoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassersund eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitungund gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern6.3.1 Anteil der sicher behandelten Haushalts- undIndustrieabwässer
6.3.2
Anteil der Gewässer mit guter Wasserqualität
6.4
Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allenSektoren wesentlich steigern und eine nachhaltigeEntnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten,um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl derunter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zuverringern
6.4.1
Veränderung der Wassernutzungseffizienz imZeitverlauf
6.4.2
Grad an Wasserstress: Süßwasserentnahme imVerhältnis zu den vorhandenen Süßwasserressourcen
6.5
Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirt-schaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfallsauch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit
6.5.1
Grad der integrierten Wasserbewirtschaftung
6.5.2
Anteil der grenzüberschreitenden Wassereinzugs-gebiete mit einer operativen Vereinbarung zurWasserkooperation
6.6
Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen undwiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete,Flüsse, Grundwasserleiter und Seen
6.6.1
Veränderung des Umfangs wasserbezogenerÖkosysteme im Zeitverlauf
6.a
Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und dieUnterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitäts-aufbau für Aktivitäten und Programme im Bereich derWasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschließlich derWassersammlung und -speicherung, Entsalzung, effizientenWassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederauf-bereitungs- und Wiederverwendungstechnologien
6.a.1
Umfang der öffentlichen Entwicklungs-zusammenarbeit (ODA) für Wasser- undSanitärversorgung, die Teil eines geregelten öffentlichenHaushaltsplans ist
6.b
Die Mitwirkung der Gemeinden an der Verbesserungdes Wasser- und Abwassermanagements unterstützen undverstärken
6.b.1
Anteil der lokalen Verwaltungseinheiten mitetablierten und operativen Strategien und Verfahren zurBeteiligung der Gemeinden am Wasser- undAbwassermanagement
7. Ziel
Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
7.1
Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren,verlässlichen und modernen Energiedienstleistungensichern
7.1.1
Anteil der Bevölkerung mit Zugang zuElektrizität
7.1.2
Anteil der Bevölkerung, der vorwiegend saubereEnergieträger und Technologien nutzt
7.2
Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalenEnergiemix deutlich erhöhen
7.2.1
Anteil der erneuerbaren Energien am gesamtenEndenergieverbrauch
7.3
Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate derEnergieeffizienz verdoppeln
7.3.1
Energieintensität gemessen als Primärenergiezum BIP
7.a
Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstär-ken, um den Zugang zur Forschung und Technologie imBereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie,Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubereTechnologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, undInvestitionen in die Energieinfrastruktur und sauberereEnergietechnologien fördern
7.a.1
Internationale Finanzströme in Entwicklungs-länder zur Förderung von Forschung und Entwicklung imBereich saubere Energie und zur Erzeugung von Energieaus erneuerbaren Energiequellen, einschließlich mittelsHybridsystemen
7.b
Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und dieTechnologie modernisieren, um in den Entwicklungs-ländern und insbesondere in den am wenigsten entwickeltenLändern, den kleinen Inselentwicklungsländern und denBinnenentwicklungsländern im Einklang mit ihrenjeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne undnachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen
7.b.1
Installierte Kapazitäten zur Erzeugung erneuer-barer Energie in Entwicklungsländern (in Watt pro Kopf)
8. Ziel
Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung undmenschenwürdige Arbeit für alle fördern
8.1
Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend dennationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährlichesWachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländernaufrechterhalten
8.1.1
Jährliche Wachstumsrate des realen BIP pro Kopf8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durchDiversifizierung, technologische Modernisierung undInnovation erreichen, einschließlich durch Konzentrationauf mit hoher Wertschöpfung verbundene undarbeitsintensive Sektoren
8.2.1
Jährliche Wachstumsrate des realen BIP jeErwerbstätigen
8.3
Entwicklungsorientierte Politiken fördern, dieproduktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdigerArbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovationunterstützen, und die Formalisierung und das Wachstumvon Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderemdurch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen
8.3.1
Anteil der informellen Erwerbstätigkeit an derErwerbstätigkeit insgesamt, nach Sektor und Geschlecht
8.4
Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsumund Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Ent-kopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörunganstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programm-rahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster,wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen
8.4.1
Rohstoff-Fußabdruck, Rohstoff-Fußabdruck proKopf und Rohstoff-Fußabdruck im Verhältnis zum BIP
8.4.2
Inländische Materialnutzung, inländischeMaterialnutzung pro Kopf und inländischeMaterialnutzung im Verhältnis zum BIP
8.5
Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschen-würdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlichjunger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowiegleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen
8.5.1
Durchschnittlicher Stundenverdienst vonBeschäftigten, nach Geschlecht, Alter, Beruf undMenschen mit Behinderungen
8.5.2
Erwerbslosenquote, nach Geschlecht, Alter undMenschen mit Behinderungen
8.6
Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die sich wederin Schul- oder Berufsausbildung noch in Erwerbstätigkeitbefinden, erheblich verringern
8.6.1
Anteil junger Menschen (im Alter von15-24 Jahren), die sich weder in Schul- oderBerufsausbildung noch in Erwerbstätigkeit befinden
8.7
Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, umZwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei undMenschenhandel zu beenden und das Verbot und dieBeseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit,einschließlich der Einziehung und des Einsatzes vonKindersoldatinnen und -soldaten, sicherzustellen, und bis2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen
8.7.1
Anteil und Anzahl der Kinder im Alter von5-17 Jahren, die Kinderarbeit leisten, nach Geschlechtund Alter
8.8
Die Arbeitsrechte schützen und sichereArbeitsumgebungen für alle Erwerbstätigen, einschließlichder Arbeitsmigranten und insbesondere derArbeitsmigrantinnen, und der Menschen in prekärerErwerbstätigkeit, fördern
8.8.1
Anzahl tödlicher und nicht tödlicher Arbeits-unfälle je 100.000 Erwerbstätige, nach Geschlecht undMigrationsstatus8.8.2 Grad der nationalen Einhaltung der Arbeitsrechte(Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen) basierendauf Textquellen der Internationalen Arbeitsorganisation(ILO) und nationalen Gesetzesgrundlagen, nachGeschlecht und Migrationsstatus
8.9
Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigenTourismus erarbeiten und umsetzen, der Arbeitsplätzeschafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert
8.9.1
Anteil des im Tourismusbereich direkterwirtschafteten BIP am gesamten BIP undWachstumsrate
8.10
Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitute stärken,um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- undFinanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zuerweitern
8.10.1
a) Anzahl der Bankfilialen je 100.000 Erwachseneund b) Anzahl der Geldautomaten je 100.000 Erwachsene
8.10.2
Anteil der Erwachsenen (im Alter von 15 Jahrenund älter) mit einem Konto bei einer Bank oder einemanderen Finanzinstitut oder einem Anbieter mobilerGelddienstleistungen
8.a
Die im Rahmen der Handelshilfe gewährte Unter-stützung für die Entwicklungsländer und insbesondere dieam wenigsten entwickelten Länder erhöhen, unter anderemdurch den Erweiterten integrierten Rahmenplan fürhandelsbezogene technische Hilfe für die am wenigstenentwickelten Länder
8.a.1
Handelshilfe: Zusagen und Auszahlungen
8.b
Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigungentwickeln und operationalisieren und den GlobalenBeschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisationumsetzen
8.b.1
Existenz einer entwickelten undoperationalisierten nationalen Strategie fürJugendbeschäftigung als eigenständige Strategie oder alsTeil einer nationalen Beschäftigungsstrategie
9. Ziel
Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern undInnovationen unterstützen
9.1
Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige undwiderstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlichregionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um diewirtschaftliche Entwicklung und das menschlicheWohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunktauf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugangfür alle legen
9.1.1
Anteil der ländlichen Bevölkerung, der höchstens2 km von einer ganzjährig befahrbaren Straße entferntlebt
9.1.2
Passagier- und Frachtvolumen, nachVerkehrsträgern9.2 Eine inklusive und nachhaltige Industrialisierung för-dern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäf-tigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend dennationalen Gegebenheiten erheblich steigern und den Anteilin den am wenigsten entwickelten Ländern verdoppeln
9.2.1
Wertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe imVerhältnis zum BIP und pro Kopf
9.2.2
Erwerbstätigkeit im Verarbeitenden Gewerbe imVerhältnis zur Erwerbstätigkeit insgesamt
9.3
Insbesondere in den Entwicklungsländern den Zugangkleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanz-dienstleistungen, einschließlich günstiger Kredite, und ihreEinbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen
9.3.1
Anteil kleiner Industrieunternehmen an dergesamten industriellen Wertschöpfung
9.3.2
Anteil kleiner Industrieunternehmen mit einemDarlehen oder einem Kreditrahmen
9.4
Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und dieIndustrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, miteffizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrterNutzung sauberer und umweltverträglicher Technologienund Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmenentsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen
9.4.1
CO 2-Emissionen pro Wertschöpfungseinheit
9.5
Die wissenschaftliche Forschung verbessern und dietechnologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allenLändern und insbesondere in den Entwicklungsländernausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderemInnovationen fördern und die Anzahl der im BereichForschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 MillionMenschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben fürForschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen
9.5.1
Ausgaben für Forschung und Entwicklung imVerhältnis zum BIP
9.5.2
Anzahl der in Forschung und Entwicklung tätigenPersonen (in Vollzeitäquivalenten) je MillionEinwohner/-innen
9.a
Die Entwicklung einer nachhaltigen und widerstands-fähigen Infrastruktur in den Entwicklungsländern durch eineverstärkte finanzielle, technologische und technischeUnterstützung der afrikanischen Länder, der am wenigstenentwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer und der kleinen Inselentwicklungsländer erleichtern
9.a.1
Gesamte öffentliche internationale Unterstützung(öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) undsonstige öffentliche Leistungen) für Infrastruktur
9.b
Die einheimische Technologieentwicklung, Forschungund Innovation in den Entwicklungsländern unterstützen,einschließlich durch Sicherstellung eines förderlichenpolitischen Umfelds, unter anderem für industrielleDiversifizierung und Wertschöpfung im Rohstoffbereich
9.b.1
Anteil der Wertschöpfung der Medium- undHigh-Tech-Industrien an der Gesamtwertschöpfung
9.c
Den Zugang zur Informations- und Kommunikations-technologie erheblich erweitern sowie anstreben, in den amwenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen allgemeinenund erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen
9.c.1 Anteil der Bevölkerung, der durch einMobilfunknetz abgedeckt ist, nach Technologie
10. Ziel
Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
10.1
Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalenDurchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten
10.1.1
Wachstumsraten der Haushaltsausgaben oder desPro-Kopf-Einkommens bei den ärmsten 40 Prozent derBevölkerung und der Gesamtbevölkerung
10.2
Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter,Geschlecht, Behinderung, „Rasse“, Ethnizität, Herkunft,Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zuSelbstbestimmung befähigen und ihre soziale,wirtschaftliche und politische Inklusion fördern
10.2.1
Anteil der Bevölkerung, dessen Einkommenweniger als 50 Prozent des Medians beträgt, nachGeschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen
10.3
Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit derErgebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffungdiskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und dieFörderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer undsonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht
10.3.1
Anteil der Bevölkerung, der sich in denvorangegangenen 12 Monaten wegen eines nach deninternationalen Menschenrechtsnormen verbotenenDiskriminierungsgrunds persönlich diskriminiert oderbelästigt gefühlt hat
10.4
Politische Maßnahmen beschließen, insbesonderefiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffendeMaßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen10.4.1 Anteil des Arbeitseinkommens am BIP
10.4.2
Umverteilende Wirkung der Fiskalpolitik 2
10.5
Die Regulierung und Überwachung der globalenFinanzmärkte und -institutionen verbessern und dieAnwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken
10.5.1
Indikatoren zur Finanzstabilität
10.6
Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache derEntwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in denglobalen internationalen Wirtschafts- und Finanz-institutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit,Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimationdieser Institutionen zu erhöhen
10.6.1
Mitglieder- und Stimmrechtsanteil vonEntwicklungsländern in internationalen Organisationen
10.7
Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungs-volle Migration und Mobilität von Menschen ermöglichen,unter anderem durch die Anwendung einer planvollen undgut gesteuerten Migrationspolitik
10.7.1
Von Beschäftigten getragene Einstellungskostenim Verhältnis zum Monatseinkommen im Zielland
10.7.2
Anteil der Staaten mit einer Migrationspolitik, dieeine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolleMigration und Mobilität von Menschen ermöglicht
10.7.3
Anzahl der Menschen, die im Laufe ihrerMigration zu einem internationalen Zielort gestorben oderverschwunden sind
10.7.4
Anteil der Flüchtlinge an der Bevölkerung, nachHerkunftsland
10.a
Den Grundsatz der besonderen und differenziertenBehandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der amwenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit denÜbereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden
10.a.1
Anteil der Zolltarifpositionen, die auf Importe ausden am wenigsten entwickelten Ländern undEntwicklungsländern mit Zollfreiheit angewandt werden
10.b
Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) undFinanzströme einschließlich ausländischer Direkt-investitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf amgrößten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickeltenLänder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, imEinklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen undProgrammen
10.b.1
Gesamte Finanzströme für Entwicklung, nachNehmer- und Geberländern und Art des Zahlungsstroms(z. B. öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA),ausländische Direktinvestitionen und sonstigeFinanzströme)
10.c
Bis 2030 die Transaktionskosten fürRücküberweisungen von Migrantinnen und Migranten aufweniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridoremit Kosten von über 5 Prozent beseitigen
10.c.1
Rücküberweisungskosten im Verhältnis zumüberwiesenen Betrag
11. Ziel
Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten
11.1
Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicheremund bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung füralle sicherstellen und Slums sanieren
11.1.1
Anteil der städtischen Bevölkerung, der in Slums,informellen Siedlungen oder unzureichendem Wohnraumlebt
11.2
Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren,zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alleermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehrverbessern, insbesondere durch den Ausbau desöffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf denBedürfnissen von Menschen in prekären Situationen,Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älterenMenschen
11.2.1
Anteil der Bevölkerung mit bequemem Zugang zuöffentlichen Verkehrsmitteln, nach Geschlecht, Alter undMenschen mit Behinderungen
11.3
Bis 2030 die Verstädterung inklusiver undnachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für einepartizipatorische, integrierte und nachhaltigeSiedlungsplanung und -steuerung in allen Ländernverstärken
11.3.1
Verhältnis der Flächennutzungs- zurBevölkerungswachstumsrate
11.3.2
Anteil der Städte mit einer regulär unddemokratisch funktionierenden Struktur für dieDirektbeteiligung der Zivilgesellschaft an Stadtplanungund -management
11.4
Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung desWeltkultur- und -naturerbes verstärken
11.4.1
Gesamtausgaben pro Kopf für die Erhaltung undden Schutz des gesamten Kultur- und Naturerbes, nachFinanzierungsquelle (öffentlich, privat), Art des Erbes(Kulturerbe, Naturerbe) und Verwaltungsebene (national,regional, lokal/kommunal)
11.5
Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen,einschließlich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälleund der davon betroffenen Menschen deutlich reduzierenund die dadurch verursachten direkten wirtschaftlichenSchäden im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsproduktwesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz derArmen und von Menschen in prekären Situatione
11.5.1
Anzahl der Katastrophen zugeschriebenenTodesopfer, vermissten Personen und direkt betroffenenPersonen je 100.000 Einwohner/-innen
11.5.2
Katastrophen zugeschriebene direkte wirtschaft-liche Schäden im Verhältnis zum globalen Bruttoinlands-produkt (BIP)
11.5.3
Katastrophen zugeschriebene a) Schäden ankritischen Infrastrukturen und b) Zahl der Unter-brechungen der Grundversorgung
11.6
Bis 2030 die von den Städten ausgehendeUmweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mitbesonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und derkommunalen und sonstigen Abfallbehandlung
11.6.1
Anteil der in kontrollierten Einrichtungengesammelten und behandelten festen Siedlungsabfälle anden gesamten Siedlungsabfällen, nach Städten
11.6.2
Bevölkerungsgewichtete Jahresmittelwerte derFeinstaubkonzentration (z. B. PM2,5 und PM10) in Städten
11.7
Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren,inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichenRäumen gewährleisten, insbesondere für Frauen undKinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
11.7.1
Durchschnittlicher Anteil der bebauten Fläche inStädten, der für alle Personen nach Geschlecht, Alter undMenschen mit Behinderungen als Freifläche öffentlichzugänglich ist
11.7.2
Anteil der Personen, die in den vorangegangenen12 Monaten Opfer körperlicher oder sexueller Belästi-gung wurden, nach Geschlecht, Alter, Behinderungsstatusund Tatort
11.a
Durch eine verstärkte nationale und regionaleEntwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale undökologische Verbindungen zwischen städtischen,stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen
11.a.1
Anzahl der Staaten, die über eine nationaleStädtepolitik oder regionale Entwicklungsplanungverfügen, welche a) auf die Bevölkerungsdynamikreagiert, b) eine ausgewogene Raumentwicklunggewährleistet und c) den lokalen Haushaltsspielraumvergrößert
11.b
Bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, dieintegrierte Politiken und Pläne zur Förderung der Inklusion,der Ressourceneffizienz, der Abschwächung des Klima-wandels, der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeitgegenüber Katastrophen beschließen und umsetzen,wesentlich erhöhen und gemäß dem Sendai-Rahmen fürKatastrophenvorsorge 2015-2030 ein ganzheitlichesKatastrophenrisikomanagement auf allen Ebenenentwickeln und umsetzen
11.b.1
Anzahl der Staaten, die nationale Strategien zurKatastrophenvorsorge im Einklang mit dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030beschließen und umsetzen
11.b.2
Anteil der Gemeinden, die lokale Strategien zurKatastrophenvorsorge im Einklang mit nationalenStrategien zur Katastrophenvorsorge beschließen undumsetzen
11.c
Die am wenigsten entwickelten Länder unter anderemdurch finanzielle und technische Hilfe beim Baunachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unterNutzung einheimischer Materialien unterstützen
((Anmerkung:))Es wurde kein geeigneter Ersatzindikator vorgeschlagen.Die Statistik-Fachwelt wird ermutigt, einen Indikator zuerarbeiten, der für die umfassende Überprüfung 2025vorgeschlagen werden könnte. Siehe E/CN.3/2020/2,Ziffer 23.
12. Ziel
Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
12.1
en Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltigeKonsum- und Produktionsmuster umsetzen, wobei alleLänder, an der Spitze die entwickelten Länder, Maßnahmenergreifen, unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandsund der Kapazitäten der Entwicklungsländer
12.1.1
Anzahl der Staaten, die politische Instrumente zurUnterstützung des Übergangs zu nachhaltigem Konsumund nachhaltiger Produktion entwickeln, beschließen undumsetzen
12.2
Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung undeffiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen
12.2.1
Rohstoff-Fußabdruck, Rohstoff-Fußabdruck proKopf und Rohstoff-Fußabdruck im Verhältnis zum BIP
12.2.2
Inländische Materialnutzung, inländischeMaterialnutzung pro Kopf und inländische Material-nutzung im Verhältnis zum BIP
12.3
Bis 2030 die weltweite Lebensmittelverschwendungpro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebenehalbieren und die entlang der Produktions- und Lieferketteentstehenden Lebensmittelverluste einschließlichNachernteverlusten verringern
12.3.1
a) Index der Lebensmittelverluste und b) Index der Lebensmittelverschwendung
12.4
Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mitChemikalien und allen Abfällen während ihres gesamtenLebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarteninternationalen Rahmenregelungen erreichen und ihreFreisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblichverringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf diemenschliche Gesundheit und die Umwelt auf einMindestmaß zu beschränken
12.4.1
Anzahl der Vertragsparteien internationalermultilateraler Umweltübereinkommen über gefährlicheAbfälle und andere Chemikalien, die ihre Zusagen undVerpflichtungen zur Übermittlung von Informationennach den einschlägigen Übereinkommen einhalten
12.4.2
a) Aufkommen gefährlicher Abfälle pro Kopf undb) Anteil der gefährlichen Abfälle, der behandelt wird,nach Art der Behandlung
12.5
Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung,Verminderung, Recycling und Wiederverwendung deutlichverringern
12.5.1
Nationale Recyclingquote, Tonnen an recyceltemMaterial
12.6
Die Unternehmen, insbesondere große undtransnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltigeVerfahren einzuführen und in ihre BerichterstattungNachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen
12.6.1
Anzahl der Unternehmen, die Nachhaltigkeits-berichte veröffentlichen
12.7
In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahrenfördern, im Einklang mit den nationalen Politiken undPrioritäten
12.7.1
Anzahl der Staaten, die Politikkonzepte undAktionspläne für eine nachhaltige öffentlicheBeschaffung umsetzen
12.8
Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überallüber einschlägige Informationen und das Bewusstsein fürnachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise inHarmonie mit der Natur verfügen
12.8.1
Umfang, in dem i) Bildung zur Weltbürgerschaft(Global Citizenship Education) und ii) Bildung fürnachhaltige Entwicklung in a) nationale Bildungspolitik,b) Lehrpläne, c) Ausbildung von Lehrkräften undd) Leistungsbewertung der Lernenden integriert sind
12.a
Die Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrerwissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten imHinblick auf den Übergang zu nachhaltigeren Konsum- undProduktionsmustern unterstützen
12.a.1
Installierte Kapazitäten zur Erzeugung erneuer-barer Energie in Entwicklungsländern (in Watt pro Kopf)
12.b
Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen einesnachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und dielokale Kultur und lokale Produkte fördert, auf dienachhaltige Entwicklung entwickeln und anwenden
12.b.1
Anwendung von standardisiertenGesamtrechnungssystemen zur Beobachtung derwirtschaftlichen und ökologischen Aspekte derNachhaltigkeit des Tourismus
12.c
Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brenn-stoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet,durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechendden nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderemdurch eine Umstrukturierung der Besteuerung und dieallmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen,um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobeidie besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Ent-wicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und diemöglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklungin einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesenschützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden
12.c.1
Höhe der Subventionen für fossile Brennstoffe jeBIP-Einheit (Produktion und Konsum)
13. Ziel
Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen3
13.1
Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeitgegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophenin allen Ländern stärken
13.1.1
Anzahl der Katastrophen zugeschriebenenTodesopfer, vermissten Personen und direkt betroffenenPersonen je 100.000 Einwohner/-innen
13.1.2
Anzahl der Staaten, die nationale Strategien zurKatastrophenvorsorge im Einklang mit dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030beschließen und umsetzen
13.1.3
Anteil der Gemeinden, die lokale Strategien zurKatastrophenvorsorge im Einklang mit nationalenStrategien zur Katastrophenvorsorge beschließen und umsetzen
13.2
Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken,Strategien und Planungen einbeziehen
13.2.1
Anzahl der Staaten mit national festgelegtenBeiträgen, langfristigen Strategien, nationalenAnpassungsplänen und Anpassungsmitteilungen, die demSekretariat des Rahmenübereinkommens der VereintenNationen über Klimaänderungen gemeldet wurden
13.2.2
Gesamte Treibhausgasemissionen pro Jahr
13.3
Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie diepersonellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich derAbschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung,der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie derFrühwarnung verbessern
13.3.1
Umfang, in dem i) Bildung zur Weltbürgerschaft(Global Citizenship Education) und ii) Bildung fürnachhaltige Entwicklung in a) nationale Bildungspolitik,b) Lehrpläne, c) Ausbildung von Lehrkräften undd) Leistungsbewertung der Lernenden integriert sind
13.a
Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertrags-parteien des Rahmenübereinkommens der VereintenNationen über Klimaänderungen, die entwickelte Ländersind, übernommen wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, umden Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontextsinnvoller Klimaschutzmaßnahmen und einer transparentenUmsetzung zu entsprechen, und den Grünen Klimafondsvollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmög-lich mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird
13.a.1
Bereitgestellte und mobilisierte Mittel für dasfortbestehende Ziel, bis 2025 die zugesagten100 Milliarden US-Dollar jährlich gemeinsamaufzubringen
13.b
Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- undManagementkapazitäten im Bereich des Klimawandels inden am wenigsten entwickelten Ländern und kleinenInselentwicklungsländern fördern, unter anderem mitgezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowielokale und marginalisierte Gemeinwesen
13.b.1
Anzahl der am wenigsten entwickelten Länderund kleinen Inselentwicklungsländer mit national fest-gelegten Beiträgen, langfristigen Strategien, nationalenAnpassungsplänen und Anpassungsmitteilungen, die demSekretariat des Rahmenübereinkommens der VereintenNationen über Klimaänderungen gemeldet wurden
14. Ziel
Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen
14.1
Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung,insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten undnamentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhütenund erheblich verringern
14.1.1
a) Küsteneutrophierungsindex undb) Konzentration von Plastikmül
14.2
Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosystemenachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderemdurch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteiligeAuswirkungen zu vermeiden, und Maßnahmen zu ihrerWiederherstellung ergreifen, damit die Meere wiedergesund und produktiv werden
14.2.1
Anzahl der Staaten, die Meeresgebieteökosystemorientiert bewirtschaften
14.3
Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaßreduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen, unteranderem durch eine verstärkte wissenschaftlicheZusammenarbeit auf allen Ebenen
14.3.1
Durchschnittlicher Säuregehalt der Meere (pH),gemessen an einer Reihe vereinbarter repräsentativerMessstellen
14.4
Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und dieÜberfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierteFischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden undwissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen,um die Fischbestände in kürzestmöglicher Zeit mindestensauf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichenDauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischenMerkmale sichert
14.4.1
Anteil der Fischbestände innerhalb biologischnachhaltiger Grenzen
14.5
Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- undMeeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht unddem Völkerrecht und auf der Grundlage der bestenverfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten
14.5.1
Ausdehnung von Schutzgebieten im Verhältniszu den gesamten Meeresgebieten
14.6
Bis 2020 bestimmte Formen der Fischerei-subventionen untersagen, die zu Überkapazitäten undÜberfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zuillegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischereibeitragen, und keine neuen derartigen Subventioneneinführen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete undwirksame besondere und differenzierte Behandlung derEntwicklungsländer und der am wenigsten entwickeltenLänder einen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen derWelthandelsorganisation geführten Verhandlungen überFischereisubventionen bilden sollte4
14.6.1
Umsetzungsgrad internationaler Übereinkünftezur Bekämpfung illegaler, ungemeldeter undunregulierter Fischerei
14.7
Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung derMeeresressourcen ergebenden wirtschaftlichen Vorteile fürdie kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigstenentwickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhal-tiges Management der Fischerei, der Aquakultur und desTourismus
14.7.1
Anteil der nachhaltigen Fischerei am BIP derkleinen Inselentwicklungsländer, der am wenigstenentwickelten Länder und aller Länder
14.a
Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, dieForschungskapazitäten ausbauen und Meerestechnologienweitergeben, unter Berücksichtigung der Kriterien undLeitlinien der Zwischenstaatlichen OzeanographischenKommission für die Weitergabe von Meerestechnologie,um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und denBeitrag der biologischen Vielfalt der Meere zurEntwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere derkleinen Inselentwicklungsländer und der am wenigstenentwickelten Länder, zu verstärken
14.a.1
Anteil für Forschung im BereichMeerestechnologien am gesamten Forschungsetat
14.b
Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu denMeeresressourcen und Märkten gewährleisten
14.b.1
Umsetzungsgrad eines rechtlichen/regulato-rischen/politischen/institutionellen Rahmens, der dieZugangsrechte für Kleinfischerei anerkennt und schützt
14.c
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeaneund ihrer Ressourcen verbessern und zu diesem Zweck dasVölkerrecht umsetzen, wie es im Seerechtsübereinkommender Vereinten Nationen niedergelegt ist, das den rechtlichenRahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung derOzeane und ihrer Ressourcen vorgibt, worauf in Ziffer 158des Dokuments „Die Zukunft, die wir wollen“ hingewiesenwird
14.c.1
Anzahl der Staaten, die bei der Ratifizierung,Annahme und Durchführung von ozeanbezogenen Über-einkünften zur Umsetzung des Völkerrechts, wie es imSeerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen nieder-gelegt ist, durch rechtliche, politische und institutionelleRahmenbedingungen Fortschritte zugunsten derErhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane undihrer Ressourcen machen
15. Ziel
Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltigbewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlustder biologischen Vielfalt ein Ende setzen
15.1
Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen ausinternationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wieder-herstellung und nachhaltige Nutzung der Land- undBinnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen,insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge undder Trockengebiete, gewährleisten
15.1.1
Waldfläche im Verhältnis zur gesamtenLandfläche
15.1.2
Von Schutzgebieten erfasster Anteil der für diebiologische Vielfalt der Land- und Süßwasserökosystemebedeutsamen Gebiete, nach Art des Ökosystems
15.2
Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung allerWaldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigteWälder wiederherstellen und die Aufforstung undWiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen
15.2.1
Fortschritt bei der nachhaltigenWaldbewirtschaftung
15.3
Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, diedegradierten Flächen und Böden einschließlich der vonWüstenbildung, Dürre und Überschwemmungenbetroffenen Flächen sanieren und einebodendegradationsneutrale Welt anstreben
15.3.1
Anteil der degradierten Fläche an der gesamtenLandfläche
15.4
Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosystemeeinschließlich ihrer biologischen Vielfalt sicherstellen, umihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für dienachhaltige Entwicklung zu stärken
15.4.1
Von Schutzgebieten erfasster Anteil der für diebiologische Vielfalt bedeutsamen Gebiete in den Bergen
15.4.2
a) Index der Grünbedeckung in Gebirgen undb) Anteil der degradierten Gebirgsfläche
15.5
Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen,um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zuverringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Endezu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen undihr Aussterben zu verhindern
15.5.1
Rote-Liste-Index
15.6
ie gerechte und gleichmäßige Verteilung der sichaus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebendenVorteile und den angemessenen Zugang zu diesenRessourcen fördern, wie auf internationaler Ebenevereinbart
15.6.1
Anzahl der Staaten, die rechtliche, administrativeund politische Rahmenbedingungen geschaffen haben,um Vorteile gerecht und gleichmäßig zu verteilen
15.7
Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei unddem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten einEnde zu setzen und dem Problem des Angebots illegalerProdukte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und derNachfrage danach zu begegnen
15.7.1
Anteil der gehandelten wildlebenden Tiere undPflanzen, die aus Wilderei oder illegalem Handelstammen
15.8
Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringeninvasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihreAuswirkungen auf die Land- und Wasserökosystemedeutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zukontrollieren oder zu beseitigen
15.8.1
Anteil der Staaten, die relevante nationaleRechtsvorschriften verabschiedet haben und angemesseneMittel für die Bekämpfung oder Kontrolle invasivergebietsfremder Arten bereitstellen
15.9
Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in dienationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse,Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungs-systeme einbeziehen
15.9.1
a) Anzahl der Staaten, die nationale Zielvorgabengemäß oder ähnlich dem Aichi-Biodiversitätsziel 2 desStrategieplans für die biologische Vielfalt 2011-2020 inihre nationalen Strategien und Aktionspläne zugunstender biologischen Vielfalt aufgenommen haben, und diebei der Umsetzung dieser Zielvorgaben gemeldeten Fort-schritte und b) Aufnahme der biologischen Vielfalt in dienationalen Rechnungslegungs- und Berichterstattungs-systeme, definiert als die Anwendung des Systems derUmweltökonomischen Gesamtrechnungen
15.a
Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltungund nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und derÖkosysteme aufbringen und deutlich erhöhen
15.a.1.
a) Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit(ODA) für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung derbiologischen Vielfalt und b) Einnahmen undFinanzmittel, die über die für die biologische Vielfaltmaßgeblichen Wirtschaftsinstrumente generiert wurden
15.b
Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allenEbenen für die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirt-schaftung der Wälder aufbringen und den Entwicklungs-ländern geeignete Anreize für den vermehrten Einsatzdieser Bewirtschaftungsform bieten, namentlich zum Zweckder Walderhaltung und Wiederaufforstung
15.b.1
a) Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit(ODA) für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung derbiologischen Vielfalt und b) Einnahmen undFinanzmittel, die über die für die biologische Vielfaltmaßgeblichen Wirtschaftsinstrumente generiert wurden
15.c
Die weltweite Unterstützung von Maßnahmen zurBekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschütztenArten verstärken, unter anderem durch die Stärkung derFähigkeit lokaler Gemeinwesen, Möglichkeiten einernachhaltigen Existenzsicherung zu nutzen
15.c.1
Anteil der gehandelten wildlebenden Tiere undPflanzen, die aus Wilderei oder illegalem Handelstammen
16. Ziel
Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen MenschenZugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionenauf allen Ebenen aufbauen
16.1
Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingteSterblichkeit überall deutlich verringern
16.1.1
Anzahl der Opfer vorsätzlicher Tötung je100.000 Einwohner/-innen, nach Geschlecht und Alter
16.1.2
Konfliktbezogene Todesfälle je 100.000 Ein-wohner/-innen, nach Geschlecht, Alter und Todesursache
16.1.3
Anteil der Bevölkerung, der in den vorangegan-genen 12 Monaten a) physischer Gewalt, b) psychischerGewalt und c) sexueller Gewalt ausgesetzt war
16.1.4
Anteil der Bevölkerung, der sich nach Einbruchder Dunkelheit in seiner Wohnumgebung allein sicherfühlt
16.2
Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, denKinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegenKinder beenden
16.2.1
Anteil der Kinder im Alter von 1-17 Jahren, dieim vorangegangenen Monat körperlicher Züchtigungund/oder psychischer Aggression durch Betreuungs-personen ausgesetzt waren
16.2.2
Anzahl der Opfer von Menschenhandel je100.000 Einwohner/-innen, nach Geschlecht, Alter undForm der Ausbeutung
16.2.3
Anteil junger Frauen und Männer im Alter von18-29 Jahren, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrssexuelle Gewalt erlebt haben
16.3
Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und inter-nationaler Ebene fördern und den gleichberechtigtenZugang aller zur Justiz gewährleisten
16.3.1
Anteil der Opfer von Gewalttaten in denvorangegangenen 12 Monaten, die den zuständigenBehörden oder anderen offiziell anerkanntenMechanismen zur Konfliktbeilegung diese Gewaltangezeigt haben
16.3.2
Nicht strafrechtlich verurteilte Inhaftierte imVerhältnis zur gesamten Gefängnisbevölkerung
16.3.3
Anteil der Bevölkerung, der in den vorange-gangenen zwei Jahren eine Streitigkeit durchlebt undeinen formellen oder informellenStreitbeilegungsmechanismus in Anspruch genommenhat, nach Art des Mechanismus
16.4
Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlichverringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlenerVermögenswerte verstärken und alle Formen derorganisierten Kriminalität bekämpfen
16.4.1
Gesamtwert der ein- und ausgehenden illegalenFinanzströme (in aktuellen US-Dollar)
16.4.2
Anteil der beschlagnahmten, aufgefundenen oderabgegebenen Waffen, deren illegaler Ursprung oderKontext im Einklang mit internationalen Übereinkünftenvon einer zuständigen Behörde rückverfolgt odernachgewiesen wurde
16.5
Korruption und Bestechung in allen ihren Formenerheblich reduzieren
16.5.1
Anteil der Personen, die in den vorangegangenen12 Monaten mindestens einen Kontakt mit einem/eineröffentlichen Bediensteten hatten und eineBestechungszahlung an diese Person geleistet haben odervon ihr dazu aufgefordert wurden
16.5.2
Anteil der Unternehmen, die in den vorangegan-genen 12 Monaten mindestens einen Kontakt miteinem/einer öffentlichen Bediensteten hatten und eineBestechungszahlung an diese Person geleistet haben odervon ihr dazu aufgefordert wurden
16.6
Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige undtransparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
16.6.1
Primärausgaben des Staates im Verhältnis zumursprünglich genehmigten Budget, nach Sektor (odernach Haushaltscode oder Ähnlichem)
16.6.2
Anteil der Bevölkerung, der mit seiner letztenErfahrung mit öffentlichen Dienstleistungen zufriedenwar
16.7
Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allenEbenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch undrepräsentativ ist
16.7.1
Anteil der Stellen in nationalen und lokalenInstitutionen, einschließlich a) Gesetzgebungsorganen,b) des öffentlichen Dienstes und c) Rechtsprechungs-organen, im Vergleich zur nationalen Stellenverteilung,nach Geschlecht, Alter, Menschen mit Behinderungenund Bevölkerungsgruppen
16.7.2
Anteil der Bevölkerung, der der Ansicht ist, dassdie Entscheidungsfindung inklusiv und bedarfsorientiertist, nach Geschlecht, Alter, Menschen mit Behinderungenund Bevölkerungsgruppen
16.8
Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalenLenkungsinstitutionen erweitern und verstärken
16.8.1
Mitglieder- und Stimmrechtsanteil vonEntwicklungsländern in internationalen Organisationen
16.9
Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung derGeburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtlicheIdentität haben
16.9.1
Anteil der Kinder unter 5 Jahren, deren Geburtvon einer Zivilbehörde registriert wurde, nach Alter
16.10
Den öffentlichen Zugang zu Informationengewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, imEinklang mit den nationalen Rechtsvorschriften undvölkerrechtlichen Übereinkünften
16.10.1
Anzahl der bestätigten Fälle von Tötung,Entführung, Verschwindenlassen, willkürlicherInhaftierung und Folter von Journalisten undzugehörigem Medienpersonal, Gewerkschaftern undMenschenrechtsanwälten in den vorangegangenen12 Monaten
16.10.2
Anzahl der Staaten mit verfassungsmäßigen,gesetzlichen und/oder politischen Garantien für denöffentlichen Zugang zu Informationen
16.a
Die zuständigen nationalen Institutionen namentlichdurch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitäts-aufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt undzur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalitätunterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern
16.a.1
Existenz unabhängiger nationalerMenschenrechtsinstitutionen, die mit den PariserGrundsätzen übereinstimmen16.b Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften undPolitiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördernund durchsetzen
16.b.1
Anteil der Bevölkerung, der sich in denvorangegangenen 12 Monaten wegen eines nach deninternationalen Menschenrechtsnormen verbotenenDiskriminierungsgrunds persönlich diskriminiert oderbelästigt gefühlt hat
17. Ziel
Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuemLeben erfüllenFinanzierung
17.1
Die Mobilisierung einheimischer Ressourcenverstärken, einschließlich durch internationale Unter-stützung für die Entwicklungsländer, um die nationalenKapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderenAbgaben zu verbessern
17.1.1
Gesamte Staatseinnahmen im Verhältnis zumBIP, nach Quelle
17.1.2
Durch inländische Steuern finanzierter Anteil desStaatshaushalts
17.2
Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihreZusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungs-zusammenarbeit (ODA) voll einhalten, einschließlich dervon vielen entwickelten Ländern eingegangenenVerpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihresBruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungs-hilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickeltenLänder zu erreichen; den ODA-Gebern wird nahegelegt, dieBereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihresBruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigstenentwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen
17.2.1
Öffentliche Netto-Entwicklungsausgaben,insgesamt und an die am wenigsten entwickelten Länder,im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen (BNE) derGeberländer des Ausschusses für Entwicklungshilfe derOrganisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung (OECD)
17.3
Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenenQuellen für die Entwicklungsländer mobilisieren
17.3.1
Aus verschiedenen Quellen mobilisiertezusätzliche finanzielle Mittel für die Entwicklungsländer
17.3.2
Umfang der Rücküberweisungen im Verhältniszum gesamten BIP, in US-Dollar
17.4
Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durcheine koordinierte Politik zur Förderung der Schulden-finanzierung, der Entschuldung beziehungsweise derUmschuldung die langfristige Tragfähigkeit derVerschuldung zu erreichen, und das Problem derAuslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länderangehen, um die Überschuldung zu verringern
17.4.1
Schuldendienst im Verhältnis zu den Waren- undDienstleistungsexporten
17.5
Investitionsförderprogramme für die am wenigstenentwickelten Länder beschließen und umsetzen
17.5.1
Anzahl der Staaten, die Investitionsförder-programme für die Entwicklungsländer, einschließlichder am wenigsten entwickelten Länder, beschließen undumsetzenTechnologie
17.6
Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im BereichWissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugangdazu verbessern und den Austausch von Wissen zueinvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unteranderem durch eine bessere Abstimmung zwischen denvorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene derVereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismuszur Technologieförderung
17.6.1
Anzahl der Festnetz-Breitbandanschlüsse je100 Einwohner/-innen, nach Geschwindigkeit5
17.7
Die Entwicklung, den Transfer, die Bereitstellung unddie Verbreitung von umweltverträglichen Technologien andie Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigenBedingungen, einschließlich Konzessions- undVorzugsbedingungen, fördern
17.7.1
Gesamtbetrag der Finanzmittel für Entwicklungs-länder zur Förderung der Entwicklung, des Transfers, derBereitstellung und der Verbreitung vonumweltverträglichen Technologien
17.8
Die Technologiebank und den Mechanismus zumKapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie undInnovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung vonGrundlagentechnologien, insbesondere der Informations- undKommunikationstechnologien, verbessern
17.8.1
Anteil der Internetnutzerinnen und -nutzerKapazitätsaufbau
17.9
Die internationale Unterstützung für die Durchführungeines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in denEntwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zurUmsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zuunterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- undSüd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation
17.9.1
Wert der finanziellen und technischen Hilfe fürEntwicklungsländer (einschließlich durch Nord-Süd-,Süd-Süd- und Dreieckskooperationen), in US-DollarHandel
17.10
Ein universales, regelgestütztes, offenes, nicht-diskriminierendes und gerechtes multilaterales Handels-system unter dem Dach der Welthandelsorganisationfördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhand-lungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha
17.10.1
Gewichtete Durchschnittszölle weltweit
17.11
Die Exporte der Entwicklungsländer deutlicherhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil deram wenigsten entwickelten Länder an den weltweitenExporten bis 2020 zu verdoppeln
17.11.1
Anteil der Entwicklungsländer und der amwenigsten entwickelten Länder an den weltweitenExporten
17.12
Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreienMarktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle amwenigsten entwickelten Länder im Einklang mit denBeschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unteranderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe ausden am wenigsten entwickelten Ländern geltendenpräferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfachsind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen
17.12.1
Gewichtete Durchschnittszölle fürEntwicklungsländer, am wenigsten entwickelte Länderund kleine InselentwicklungsländerSystemische FragenPolitik- und institutionelle Kohärenz
17.13
Die globale makroökonomische Stabilität verbessern,namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz
17.13.1
Makroökonomisches Dashboard
17.14
Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltigerEntwicklung verbessern
17.14.1
Anzahl der Staaten mit Mechanismen zurVerbesserung der Politikkohärenz bezogen aufnachhaltige Entwicklung
17.15
Den politischen Spielraum und die Führungsrollejedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung vonPolitiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltigeEntwicklung respektieren
17.15.1
Umfang der Nutzung ländereigenerErgebnisrahmen und Planungsinstrumente durch Gebervon Entwicklungszusammenarbeit
Multi-Akteur-Partnerschaften
17.16
Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen
17.16.1
Anzahl der Staaten, die Fortschritte bei Multi-Akteur-Überwachungsrahmen für entwicklungspolitische Wirksamkeit berichten, die das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützen
17.17
Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern
17.17.1
Zugesagte Beträge für öffentlich-private Partnerschaften im Bereich Infrastruktur, in US-Dollar
Daten, Überwachung und Rechenschaft
17.18
Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter,„Rasse“, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontextrelevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind
17.18.1
Indikator der statistischen Kapazitäten für die Überwachung der Nachhaltigkeitsziele
17.18.2
Anzahl der Staaten, deren nationale statistische Gesetzgebung mit den Grundprinzipien der amtlichenStatistik übereinstimmt
17.18.3
Anzahl der Staaten mit einem vollständig finanzierten und in Umsetzung befindlichen nationalen statistischen Plan, nach Finanzierungsquelle
17.19
Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nachhaltige Entwicklung zuerarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen
17.19.1
Wert aller zur Verfügung gestellten Ressourcen zur Stärkung der statistischen Kapazitäten in Entwicklungsländern, in US-Dollar
17.19.2
Anteil der Staaten, die a) in den vorangegangenen 10 Jahren mindestens eine Bevölkerungs- und Wohnungszählung durchgeführt haben und b) bei der Geburtenregistrierung 100 Prozent und bei der Registrierung von Todesfällen 80 Prozent erreicht haben
| Anm. d. Hrsg.: Hier endet der maschinenlesbaren Teil dieser Agenda. |
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